BGH zum Aufruf einer Verbraucherzentrale zur Kündigung eines Girokontos

Der BGH hat entschieden, dass der Aufruf einer Verbraucherzentrale an ein Bankinstitut zur Kündigung eines Girokontos eines Unternehmens ausnahmsweise zulässig ist (Az. I ZR 75/13).

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Quelle: DATEV eG