Bilanzierung beim Formwechsel im handelsrechtlichen Jahresabschluss

Der HFA hat die IDW Stellungnahme zur Rechnungslegung: Auswirkungen eines Formwechsels auf den handelsrechtlichen Jahresabschluss (IDW RS HFA 41) am 06.09.2012 verabschiedet. Gegenüber dem Entwurf wurde unter Berücksichtigung des EuGH-Urteils in der Rechtssache „Vale“ ein Hinweis auf die Möglichkeit grenzüberschreitender Formwechsel in die endgültige Verlautbarung aufgenommen.

 

IDW, Mitteilung vom 05.10.2012

 

Der HFA hat die IDW Stellungnahme zur Rechnungslegung: Auswirkungen eines Formwechsels auf den handelsrechtlichen Jahresabschluss (IDW RS HFA 41) am 06.09.2012 verabschiedet. Gegenüber dem Entwurf wurde unter Berücksichtigung des EuGH-Urteils in der Rechtssache „Vale“ ein Hinweis auf die Möglichkeit grenzüberschreitender Formwechsel in die endgültige Verlautbarung aufgenommen. Ferner wird dargelegt, dass in den Fällen eines nach dem Abschlussstichtag wirksam werdenden Formwechsels von einer Rechtsform, die grundsätzlich den Prüfungs- und Offenlegungspflichten unterliegt, in eine Rechtsform, für die diese Pflichten nicht gelten, die zum Zeitpunkt der Eintragung des Formwechsels in das Handelsregister noch nicht erfüllten Prüfungs- und Offenlegungspflichten auch mit Wirkung für den früheren Abschluss entfallen, so dass dessen Prüfung bzw. Offenlegung nicht mehr erfolgen muss.

 

IDW RS HFA 41 wird in Heft 10/2012 der IDW Fachnachrichten und im WPg Supplement 3/2012 veröffentlicht werden.

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Quelle: DATEV eG