Bilanzprüfungsreform im Finanzwesen

Zustimmung im Großen und Ganzen, doch Kritik im Detail gab es bei einer öffentlichen Anhörung des Rechtsausschusses zur Reform der Abschlussprüfung bei Unternehmen von öffentlichem Interesse. Das berichtet der Deutsche Bundestag.

 

Bilanzprüfungsreform im Finanzwesen

 

Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 22.02.2016

 

Zustimmung im Großen und Ganzen, doch Kritik im Detail gab es bei einer öffentlichen Anhörung des Rechtsausschusses zur Reform der Abschlussprüfung bei Unternehmen von öffentlichem Interesse. Dabei ging es um den Gesetzentwurf der Bundesregierung ( 18/7219 ) zur Umsetzung von Rechtsvorschriften der Europäischen Union, mit denen fehlerhafte Jahresabschlussprüfungen insbesondere bei Banken und Versicherungen vermieden werden sollen. Solche Fehler waren in der Finanzkrise zutage getreten. Bei einzelnen Bestimmungen des Gesetzentwurfs gab es unter den Sachverständigen Zweifel, ob damit tatsächlich das Ziel erreicht werden kann, zu verlässlicheren Bilanzen zu kommen. Zu den umstrittenen Regelungen gehörte, dass die Abschlussprüfer häufiger als bei anderen Unternehmen gewechselt werden müssen, nämlich nach spätestens zehn Jahren. Was dem Schutz vor unrichtigen Angaben dienen soll, kann nach Einschätzung mancher Gutachter auch das Gegenteil bewirken. Joachim Hennrichs, der an der Uni Köln Bilanz- und Steuerrecht unterrichtet, wies darauf hin, dass die Prüfung von Kreditinstituten und Versicherern besonders viel Sachwissen und Erfahrung voraussetze. Jeder Prüferwechsel beeinträchtige daher die Qualität der Prüfung.

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Quelle: DATEV eG