Bitkom zur jüngsten Anpassung im Datenschutzrecht

Der Bundestag hat das zweite Datenschutzanpassungs- und Umsetzungsgesetz beschlossen, wonach u. a. Unternehmen mit weniger als 20 Mitarbeitern künftig nicht mehr verpflichtet sind, einen Datenschutzbeauftragten stellen zu müssen. Bitkom nimmt dazu Stellung.

Bitkom zur jüngsten Anpassung im Datenschutzrecht

Bitkom, Pressemitteilung vom 28.06.2019

Der Bundestag hat am 28.06.2019 das zweite Datenschutzanpassungs- und Umsetzungsgesetz beschlossen, wonach u. a. Unternehmen mit weniger als 20 Mitarbeitern künftig nicht mehr verpflichtet sind, einen Datenschutzbeauftragten stellen zu müssen.Dazu erklärt Susanne Dehmel, Mitglied der Bitkom-Geschäftsleitung für Sicherheit und Recht:

„Für kleine Unternehmen ist die angepasste Pflicht eines Datenschutzbeauftragten zunächst eine Erleichterung. Aber auch Kleinstbetriebe werden weiterhin mit den immer noch bestehenden Rechtsunsicherheiten der Datenschutz-Grundverordnung kämpfen müssen. Das grundsätzliche Problem bleibt: Auch ohne einen bestellten Datenschutzbeauftragten müssen doch alle Vorgaben bewältigt und eingehalten werden. In der anstehenden Evaluierung der DS-GVO muss die Politik deshalb nachbessern. Was wir brauchen, ist eine Abkehr vom One-Size-fits-All Ansatz der DS-GVO. Startups oder Vereine müssen anders reguliert werden als große Konzerne. Die Art und der Umfang der Datenverarbeitungen sollten dabei dann ausschlaggebend sein.“

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