Das BMF hat in Abstimmung mit den obersten Finanzbehörden der Länder die Ländergruppeneinteilung ab dem Veranlagungszeitraum 2012 überarbeitet und die Änderungen veröffentlicht.
BMF, Schreiben (koordinierter Ländererlass) IV C 4 – S-2285 / 07 / 0005 vom 04.10.2011
In Abstimmung mit den obersten Finanzbehörden der Länder ist die Ländergruppeneinteilung ab dem Veranlagungszeitraum 2012 überarbeitet worden. Änderungen sind durch Fettdruck hervorgehoben. Gegenüber der Ländergruppeneinteilung zum 1. Januar 2010 ergeben sich insbesondere folgende Änderungen:
Algerien: von Gruppe 4 nach Gruppe 3,
Äquatorialguinea: von Gruppe 2 nach Gruppe 3,
Aserbaidschan: von Gruppe 4 nach Gruppe 3,
Bosnien und Herzegowina: von Gruppe 4 nach Gruppe 3,
Dominikanische Republik: von Gruppe 4 nach Gruppe 3,
Iran, Islamische Republik: von Gruppe 4 nach Gruppe 3,
Insel Man (Isle of Man): Neuaufnahme in Gruppe 1,
Israel: von Gruppe 2 nach Gruppe 1,
Jamaika: von Gruppe 4 nach Gruppe 3,
Kanalinseln bzw. Normannische Inseln (Channel Islands): Neuaufnahme in Gruppe 1,
Kolumbien: von Gruppe 4 nach Gruppe 3,
Kroatien: von Gruppe 3 nach Gruppe 2,
Kuba: von Gruppe 4 nach Gruppe 3,
Mazedonien, ehemalige jugoslawische Republik: von Gruppe 4 nach Gruppe 3,
Namibia: von Gruppe 4 nach Gruppe 3,
Palästinensische Gebiete: von Gruppe 2 nach Gruppe 1,
Ungarn: von Gruppe 3 nach Gruppe 2
Die Beträge des § 1 Abs. 3 Satz 2, des § 10 Abs. 1 Nr. 5 Satz 3, des § 32 Abs. 6 Satz 4, des § 33a Abs. 1 Satz 6 und Abs. 2 Satz 2 EStG sind ab dem Veranlagungszeitraum 2012 wie in der Tabelle im Anhang anzusetzen.
Das Schreiben im Volltext finden Sie auf der Homepage des BMF.
Quelle: BMF
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