Wie das BMF Mitteilt, ist mit dem britischen Finanzministerium eine Verständigungsvereinbarung getroffen worden. Mit der Vereinbarung werden die Regelungen des DBA GB zum Schiedsverfahren (Art. 26 Abs. 5) konkretisiert.
BMF, Schreiben (koordinierter Ländererlass) IV B 3 – S-1301-GB / 11 / 10003 vom 10.10.2011
Mit dem britischen Finanzministerium ist am 20. September 2011 eine Verständigungsvereinbarung gemäß Art. 26 Abs. 5 Satz 4 des DBA GB getroffen worden.
Mit der „Verständigungsvereinbarung zwischen den zuständigen Behörden des Vereinigten Königreichs und der Bundesrepublik Deutschland zur Regelung der Durchführung des Schiedsverfahrens gemäß Art. 26 Abs. 5 des am 30. März 2010 in London unterzeichneten Abkommens zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen“ werden die Regelungen des DBA GB zum Schiedsverfahren (Art. 26 Abs. 5) konkretisiert.
| Die Verständigungsvereinbarung als LEXinform-Dokument Nr. 5233554. |
Quelle: BMF
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