BMI informiert zum Entwurf eines Fachkräfteeinwanderungsgesetzes
DStV, Mitteilung vom 03.12.2018
Unterschieden werden soll im vorliegenden Entwurf nach Fachkräften mit einer akademischen Ausbildung und solchen mit einer Berufsausbildung. Wer über eine anerkannte Qualifikation verfügt und einen Arbeitsvertrag vorweisen kann, soll künftig in allen Berufen arbeiten dürfen, zu denen seine Qualifikation befähigt. Außerdem soll die Möglichkeit einer befristeten Einreise zur Arbeitsplatzsuche geschaffen werden. Zur Gewährleistung eines schnellen und effizienten Verwaltungsverfahrens sollen ein beschleunigtes Antragsverfahren eingeführt und die Zuständigkeiten für die Einreise von Fachkräften bei zentralen Stellen konzentriert werden.
Der Referentenentwurf soll nach erfolgter Ressortabstimmung noch vor Weihnachten durch das Bundeskabinett verabschiedet werden. Der Deutsche Steuerberaterverband e.V. (DStV) wird das Gesetzgebungsverfahren im Interesse der Berufsangehörigen aufmerksam begleiten.
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