BRAK-Stellungnahme: Ausgaben für Studium als Werbungskosten
BRAK, Mitteilung vom 11.04.2018
Die Anfrage bezog sich auf mehrere Aussetzungs- und Vorlagebeschlüsse des Bundesfinanzhofs (BFH), die dem BVerfG zur Entscheidung vorliegen. Darin hatte der BFH angenommen, § 9 Abs. 6 EStG verstoße gegen Art. 3 Abs. 1 GG; eine verfassungskonforme Auslegung der Vorschrift dahin, dass die Kosten einer Erstausbildung bzw. eines Erststudiums Werbungskosten seien, sei nicht möglich. In ihrer Stellungnahme unterstützt die BRAK nach eingehender Prüfung die vom BFH vertretene Auffassung.
Die Erstattung von Gutachten auf Anfrage von Bundesbehörden oder Bundesgerichten ist nach § 177 Abs. 2 Nr. 5 BRAO eine gesetzliche Aufgabe der BRAK.
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Stellungnahme Nr. 11/2018
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