BRAK-Stellungnahme zum E-Government-Gesetz

Die BRAK begrüßt das E-Government-Gesetz, kritisiert aber die Einbeziehung von Selbstverwaltungskörperschaften in den dessen Anwendungsbereich und den damit verbundenen Eingriff in die Selbstverwaltungsobliegenheiten der Rechtsanwaltskammern.

 

BRAK, Pressemitteilung vom 13.04.2012

 

Zu dem vom Bundesministerium der Justiz erarbeiteten Referentenentwurf für ein Gesetz zur Förderung der elektronischen Verwaltung sowie zur Änderung weiterer Vorschriften (E-Government-Gesetz) hat die BRAK eine Stellungnahme abgegeben. Darin begrüßt sie zunächst die Intention des Gesetzesvorhabens, durch Einsatz moderner Informations- und Kommunikationstechnik einfachere, nutzerfreundlichere und effizientere elektronische Verwaltungsdienste anbieten zu können. Allerdings ist nach Ansicht der BRAK die konkrete Ausgestaltung zu bemängeln.

 

Einer der Hauptkritikpunkte ist die Einbeziehung von Selbstverwaltungskörperschaften in den Anwendungsbereich und der damit verbundene Eingriff in die Selbstverwaltungsobliegenheiten der Rechtsanwaltskammern. Die BRAK und die regionalen Rechtsanwaltskammern sollten nach Ansicht der BRAK aus dem Anwendungsbereich des Gesetzes ausgenommen werden. Darüber hinaus kritisiert die BRAK, dass sich die Verwaltung durch den Entwurf einseitig auf das De-Mail-Verfahren festlegt. Dieses Verfahren kann aufgrund der fehlenden Ende-zu-Ende-Verschlüsselung keine Vertraulichkeit gewährleisten. Der Entwurf versäume es, so die BRAK, andere sicherere Verfahren (wie beispielsweise das elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Bundes und der Länder) zumindest gleichberechtigt zu benennen.

 

Die Stellungnahme finden Sie auf der Homepage der Bundesrechtsanwaltskammer.

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Quelle: DATEV eG