Die BRAK hat zum Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes und anderer Gesetze eine Stellungnahme abgegeben. Mit diesem Gesetz sollen der Missbrauch von Werkvertagsgestaltungen und die verdeckte Arbeitnehmerüberlassung verhindert werden.
BRAK, Mitteilung vom 06.07.2016
Insofern äußert die BRAK in ihrer Stellungnahme erhebliche Bedenken zur Verfassungsmäßigkeit des Regierungsentwurfs. Als verfassungswidrig kritisiert sie insbesondere
- die Überlassungshöchstdauer von 18 Monaten,
- die tarifliche Öffnungsklausel für die Höchstüberlassungsgrenze,
- das ausnahmslose Equal-Pay-Gebot,
- einen Teil der vorgesehenen Sanktionen sowie
- das Streikbrecherverbot.
Darüber hinaus unterbreitet die BRAK Änderungsvorschläge zu den für verfassungswidrig erachteten Ausführungen des Regierungsentwurfs.
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Quelle: DATEV eG