Bremsen lösen für Infrastrukturausbau und Gewerbeansiedlungen
DIHK, Mitteilung vom 04.04.2019
Einheitliche und übersichtliche Planverfahren schaffen
In Deutschland gibt es für alles Spezialgesetze und gesonderte Verfahren: für Autobahnen, für Eisenbahnen sowie den Netzausbau. Der DIHK setzt sich dafür ein, dass zukünftig alle Infrastrukturen nach einem einheitlichen Planverfahren geplant und gebaut werden. Das schafft einerseits eine größere Transparenz. Andererseits können so die bereits in einzelnen Spezialgesetzen vorhandenen Beschleunigungseffekte für alle Planverfahren genutzt werden.
Einmalige Öffentlichkeitsbeteiligung und Umweltprüfung
Außerdem sollte die Zahl der Planungsstufen insgesamt reduziert und der Prozess entschlackt werden. Bislang gibt es auf jeder Planungsstufe eine gesonderte Öffentlichkeitsbeteiligung und Umweltprüfung. Häufig wissen weder Bürger noch Verbände oder Unternehmen, wann der richtige Zeitpunkt ist, sich in die Diskussion einzubringen. Der DIHK schlägt daher vor, die Öffentlichkeits- und Umweltprüfung in einem Hauptsacheverfahren durchzuführen, in dem die berechtigten Interessen – ob von Bürgern, Unternehmen oder Umwelt – vorgetragen und diskutiert werden. In den nachfolgenden Verfahrensstufen würde dann auf das Ergebnis dieser zentralen Abwägungsentscheidung verwiesen.
Mit Digitalisierung neue Wege beschreiten
Ein weiteres Problem: Häufig werden Infrastrukturvorhaben noch analog geplant, und viele wichtige Planungsunterlagen und Gutachten stehen nicht im Internet zur Verfügung. Der DIHK empfiehlt, grundsätzlich alle Plan- und Genehmigungsunterlagen bis hin zum Gerichtsverfahren auch digital zur Verfügung zu stellen. Das würde für mehr Verfahrensinformation und -transparenz sorgen. Zudem ließen sich auf diesem Wege Doppelprüfungen und -erhebungen vermeiden.
Gewerbeansiedlungen beschleunigen
Egal, ob es um die Erweiterung eines bestehenden Gewerbe- oder Industriebetriebes geht oder um eine Neuansiedlung: Grundsätzlich ist ein zweistufiges Bauleitplanverfahren erforderlich und überdies eine bau- oder immissionsschutzrechtliche Genehmigung nötig. Auch dieser Verfahrensablauf enthält Doppelprüfungen, beispielsweise mit Blick auf Umweltvorgaben und wegen der mehrfachen Beteiligung der Öffentlichkeit. Durch ein einheitliches Bauleitplanverfahren im Baurecht mit integrierter Zulassungsentscheidung können Verfahrensstufen zusammengefasst werden.
Gerichtsverfahren verkürzen
Vielerorts gibt es Streit über neue Autobahnwege, Stromtrassen oder Gewerbeansiedlungen. Dann ist in der Regel der Verwaltungsgerichtsweg eröffnet. Häufig gehen die Verfahren durch alle Instanzen, und es dauert Jahre – oder wie bei der Hamburger Elbvertiefung Jahrzehnte -, bis eine rechtskräftige Entscheidung vorliegt. Der DIHK setzt sich dafür ein, dass bei bedeutsamen Projekten, etwa infrastrukturellen und industriellen Großvorhaben, Spezialsenate bei den Oberverwaltungsgerichten fachlich versiert und effektiv entscheiden.
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