Die BStBK hat in einer gemeinsamen Resolution mit der BRAK, der WPK, der Bundesärztekammer, der Bundeszahnärztekammer und der Bundesapothekenkammer gefordert, die geplante Speicherung von Verkehrs- und Standortdaten von Berufsgeheimnisträgern zu unterlassen.
BStBK, Pressemitteilung vom 19.10.2015
Die Bundessteuerberaterkammer (BStBK) hat in einer gemeinsamen Resolution mit der Bundesrechtsanwaltskammer, der Wirtschaftsprüferkammer, der Bundesärztekammer, der Bundeszahnärztekammer und der Bundesapothekenkammer gefordert, die geplante Speicherung von Verkehrs- und Standortdaten von Berufsgeheimnisträgern zu unterlassen.
Der Entwurf für ein „Gesetz zur Einführung einer Speicherpflicht und einer Höchstspeicherfrist für Verkehrsdaten“ sieht vor, dass zukünftig diese Daten auch von Berufsgeheimnisträgern vollständig und anlasslos gespeichert werden. Lediglich die Verwertung der erhobenen Daten soll beschränkt sein. Gegen diese Pläne bestehen erhebliche europa- und verfassungsrechtliche Bedenken. Die unterzeichnenden Berufskammern haben die abschließenden Beratungen über das Gesetz genutzt, um nochmals auf die besondere, verfassungsrechtlich geschützte Stellung der Berufsgeheimnisträger hinzuweisen und notwendige Änderungen anzumahnen.
Die vollständige Resolution finden Sie auf der Homepage der BStBK.
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Quelle: DATEV eG