BStBK zum Entwurf der Einkommensteuer-Änderungsrichtlinien 2012

Die Bundessteuerberaterkammer nimmt zum Entwurf einer allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Anwendung des Einkommensteuerrechts 2008 (EStR 2008) gegenüber dem BMF Stellung.

 

BStBK, Pressemitteilung vom 07.06.2012

 

BStBK-Geschäftsführer Jörg Schwenker bedankt sich beim BMF für die Übersendung der Einkommensteuer-Änderungsrichtlinien 2012.

Die Gelegenheit zur Stellungnahme nimmt die BStBK gerne wahr.

 

„Wie bereits in der Vergangenheit regen wir an, in zukünftigen Fällen zu verdeutlichen, auf welchen Erwägungen die beabsichtigten Änderungen beruhen. Während dies in einigen Fällen ohne Weiteres ersichtlich ist, wenn es etwa auf gesetzlichen Änderungen beruht, so ist dies andererseits oft auch nicht gegeben. Für eine fundierte Auseinandersetzung wäre es hilfreich, wenn z. B. auf Urteile des Bundesfinanzhofs (BFH) verwiesen würde, die Anlass für eine Änderung geben.

 
Besonders problematisch ist u. E. die in R 6.3 vorgesehene Änderung des steuerlichen Herstellungskostenbegriffs. Die geänderte Verwaltungsauffassung widerspricht dem Bestreben des BilMoG, die handelsrechtlichen Herstellungskosten an die steuerlichen anzupassen. Die geforderte Aktivierungspflicht für die angemessenen Teile von Verwaltungskosten usw. hebt die steuerliche Untergrenze wieder an und führt zu einem erneuten Abweichen zwischen handelsrechtlichen und steuerlichen Herstellungskosten. Zumindest aus Vereinfachungsgründen sollte das bisherige steuerliche Wahlrecht beibehalten werden; auch die vorwiegende Literaturmeinung sieht dies als vertretbar an.
Unsere Anmerkungen zu den einzelnen Richtlinien finden Sie anliegend beigefügt. Für Rückfragen stehen wir gern zur Verfügung.“

 

Die Stellungnahme finden Sie auf der Homepage der BStBK.

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Quelle: DATEV eG