Buchpreisbindung auch für elektronische Bücher

Der Bundestag am 28.04.2016 den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur zweiten Änderung des Buchpreisbindungsgesetzes (18/8043) in der vom Wirtschaftsausschuss geänderten Fassung (18/8260) angenommen.

 

Buchpreisbindung auch für elektronische Bücher

 

Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 28.04.2016

 

Bei Enthaltung der Linken hat der Bundestag am 28. April den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur zweiten Änderung des Buchpreisbindungsgesetzes ( 18/8043 ) in der vom Wirtschaftsausschuss geänderten Fassung ( 18/8260 ) angenommen. Damit werden elektronische Bücher ausdrücklich in die Aufzählung der Produkte, die unter die Buchpreisbindung fallen, aufgenommen. Die Verlage und Händler werden verpflichtet, die elektronischen Bücher zu einem für den Endabnehmer festgesetzten Preis zu verkaufen. Diese Preisbindung wird auch für den grenzüberschreitenden Verkauf von elektronischen Büchern an Endabnehmer in Deutschland sichergestellt. Zweck der Änderung ist es, den mit der Preisbindung beabsichtigten Schutz des Kulturgutes Buch sowie ein breites und zugängliches Buchangebot zu gewährleisten.

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Quelle: DATEV eG