Bürokratieabbau in der Verwaltung: Elektronisch statt in Papierform

Die Bundesregierung streicht weitere bürokratische Hemmnisse in der Verwaltung. Anstelle von schriftlicher Erklärungen oder Unterschriften sollen künftig möglichst einfache elektronische Verfahren eingesetzt werden können. Damit baut die Bundesregierung unnötige Bürokratie weiter ab.

 

Bürokratieabbau in der Verwaltung: Elektronisch statt in Papierform

 

Bundesregierung, Pressemitteilung vom 17.08.2016

 

Die Bundesregierung streicht weitere bürokratische Hemmnisse in der Verwaltung. Anstelle von schriftlicher Erklärungen oder Unterschriften sollen künftig möglichst einfache elektronische Verfahren eingesetzt werden können. Damit baut die Bundesregierung unnötige Bürokratie weiter ab.

 

Wer kennt es nicht? Im Amt oder in der Verwaltungsbehörde gibt es für fast alles ein Formular. Den richtigen Haken hier, das richtige Kreuz dort setzen – und am Ende die Unterschrift nicht vergessen. Oft sinnvoll, aber nicht immer. Darum hat die Bundesregierung einen neuen Gesetzentwurf zum Bürokratieabbau beschlossen.

 

Demnach sollen möglichst einfache elektronische Verfahren die bisherigen schriftlichen Erklärungen oder Unterschriften ersetzen können. Das gilt für insgesamt 464 verwaltungsrechtlichen Rechtsvorschriften des Bundes. So sollen Bürgerinnen und Bürger und Unternehmen auf elektronischem Weg einfacher mit der Verwaltung kommunizieren können.

 

Weiterer Abbau von unnötiger Bürokratie

 

Die Verwaltung öffnet sich damit weiter den berechtigten Interessen von Bürgerinnen und Bürger und Unternehmen. Durch das Gesetz werden einfache elektronische Verwaltungsdienste weiter ausgebaut und es trägt zum Abbau unnötiger Bürokratie bei.

 

Künftig sollen so beispielsweise die Zulassung zur Handwerksmeisterprüfung elektronisch beantragt oder Beschwerden gegen Lärmschutzwälle elektronisch eingereicht werden können.

 

Auch innerhalb der Verwaltung werden elektronische Kommunikationswege und Verfahrensabläufe ermöglicht. Gleichzeitig soll sichergestellt werden, dass vermeidbare Formerfordernisse zukünftig gar nicht erst in neue Gesetzentwürfe aufgenommen werden.

 

Die Bundesregierung hatte bereits in der Digitalen Agenda 2014-2017 und dem Regierungsprogramm Digitale Verwaltung 2020 entschieden, die im Verwaltungsrecht des Bundes enthaltenen Formerfordernisse auf den Prüfstand zu stellen. Hierzu hatte das Bundeskabinett auch bereits am 6. Juli den „Bericht der Bundesregierung zur Verzichtbarkeit der Anordnungen der Schriftform und des persönlichen Erscheinens im Verwaltungsrecht des Bundes“ verabschiedet, in dem die Ergebnisse dieser Überprüfung zusammengefasst wurden.

———————-

Quelle: DATEV eG