Bundeskabinett beschließt Bericht über Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit
BMAS, Mitteilung vom 13.12.2017
Nach § 25 Absatz 1 des Siebten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VII) hat die Bundesregierung dem Deutschen Bundestag und dem Bundesrat alljährlich bis zum 31. Dezember des auf das Berichtsjahr folgenden Jahres einen statistischen Bericht über den Stand von Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit und über das Unfall- und Berufs-Krankheitsgeschehen in der Bundesrepublik Deutschland zu erstatten. Der statistische Bericht wurde auf der Grundlage der Berichte der Unfallversicherungsträger und der Jahresberichte der für den Arbeitsschutz zuständigen Landesbehörden von der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales erstellt. Er liefert für das Jahr 2016 umfassende Informationen über den Stand von Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit und gibt einen Überblick über die Entwicklung bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten, ihre Kosten und die Maßnahmen für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit. Mit umfangreichem Zahlenmaterial zu Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten, Verrentungen, Arbeitsunfähigkeit, Arbeitsbedingungen u. a., liefert der Bericht eine fundierte Datenbasis für Prävention und Arbeitsgestaltungsmaßnahmen.
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Bericht über Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit 2016
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