Bundeskanzlerin nicht verpflichtet, noch vor der Bundestagswahl Auskunft zu Abendessen im Bundeskanzleramt zu geben

Das OVG Berlin-Brandenburg hat in einem Eilverfahren entschieden, dass die Bundeskanzlerin vorläufig nicht verpflichtet ist, dem Betreiber einer Internetseite Auskunft zu bestimmten von ihr im Bundeskanzleramt durchgeführten Abendessen zu geben (Az. OVG 11 S 49.17).

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