Bundesministerium regelt Insolvenzrecht neu

Die IHK Darmstadt hat zur Neuregelung des Insolvenzrechts Stellung genommen.

IHK Darmstadt, Pressemitteilung vom 26.10.2011

Der von den Arbeitgebern allein zu finanzierende Umlagesatz für das Insolvenzgeld soll für das Jahr 2012 auf 0,04 Prozent des umlagepflichtigen Bruttoentgelts festgesetzt werden. Die Festsetzung erfolgt auf der Grundlage gesetzlicher Vorgaben (§ 360 SGB III). Sollte der Arbeitgeber in Insolvenz gehen, erhalten Arbeitnehmer dieses so genannte Insolvenzgeld.

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) geht davon aus, dass die Zahl zu erwartender Insolvenzen und damit auch die Ausgabenentwicklung im Jahr 2012 in etwa der des Jahres 2011 entspricht. Es geht von Gesamtaufwendungen für das Jahr 2012 in Höhe von 780 Millionen Euro aus.

Die Festsetzung des Umlagesatzes erfolgt nach den gesetzlichen Vorgaben. Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) in Berlin hat mehrfach darauf hingewiesen, dass das aktuelle Verfahren zur Festsetzung des Satzes prozyklisch wirkt und der Umlagesatz, und damit die Lohnzusatzkosten, gerade in schwierigen wirtschaftlichen Zeiten steigen.

Fehlbestände und Überschüsse sind bei der Festsetzung des Umlagesatzes für das folgende Kalenderjahr einzubeziehen. Im Jahr 2010 ergab sich ein Überschuss in Höhe von rund 1,2 Milliarden Euro. Nach Abzug der Ausgaben für das Jahr 2011 (voraussichtlich 770 Millionen Euro) verbleibt davon ein Überschuss in Höhe von rund 460 Millionen Euro. Damit mindert sich der Bedarf für das Jahr 2012 auf 320 Millionen Euro. Bei einer voraussichtlichen Bruttolohnsumme in Höhe von 821,5 Milliarden Euro im Jahr 2012 errechnet sich der Umlagesatz von 0,04 Prozent.

In diesem Zusammenhang hatte der DIHK vorgeschlagen, den Insolvenzgeldumlagesatz zu verstetigen und so von konjunkturellen Effekten zu entkoppeln. Eine entsprechende Änderung hat der Gesetzgeber mit dem Gesetz zur „Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt“ vorgenommen. Dies beinhaltet die Bildung einer Rücklage für Überschüsse aus umlagefinanzierten Leistungen.

Quelle: IHK Darmstadt

———————-

Quelle: DATEV eG