Der Bundesrat begrüßte einen Vorschlag der EU-Kommission, der den grenzüberschreitenden Online-Zugriff auf digitale Werke ermöglichen soll. In seiner Stellungnahme weist er aber unter anderem darauf hin, dass das Vorhaben nationale und regionale Anbieter nicht beim Erwerb von Verwertungsrechten behindern dürfe.
- Bundesrat, Mitteilung vom 22.04.2016
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Der Bundesrat begrüßte am 22. April 2016 einen Vorschlag der Europäischen Kommission, der den grenzüberschreitenden Online-Zugriff auf digitale Werke ermöglichen soll. In seiner Stellungnahme weist er aber unter anderem darauf hin, dass das Vorhaben nationale und regionale Anbieter nicht beim Erwerb von Verwertungsrechten behindern dürfe. Die kulturelle Vielfalt der Mitgliedstaaten sei bei einem europäischeren Urheberrecht sicherzustellen und Kreative müssten auch im digitalen Zeitalter angemessen entlohnt werden, heißt es weiter. Der Bundesrat möchte zudem Anbieter von kostenfreien Diensten und öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten von der Pflicht ausnehmen, ihre Angebote grenzüberschreitend zur Verfügung zu stellen.
Lizenzvergabe oft ein Hindernis
Im Vorschlag der Europäischen Kommission heißt es, viele Reisende in der EU hätten bislang keinen europaweiten Zugriff auf ihre digitalen Inhalte wie beispielsweise Filme und Musik. Dies sei auf die Praxis der Lizenzvergabe durch die Rechteinhaber bzw. die Handelspraktiken der Diensteanbieter zurückzuführen. Es sei eines der wichtigsten Ziele der Kommissionsstrategie für den digitalen Binnenmarkt, diese Hemmnisse abzubauen führt die Kommission weiter aus.
Die Stellungnahme wird nun der Bundesregierung zugeleitet, damit sie sie bei der Festlegung ihrer Verhandlungsposition in den europäischen Gremien berücksichtigt.
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Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des Bundesrats.
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Quelle: DATEV eG