Bundesrat billigt Entlastung für Zivilgerichte
Bundesrat, Mitteilung vom 08.06.2018
Die bisherige Regelung zur Streitwertbegrenzung läuft eigentlich zum 30. Juni 2018 aus. Das nunmehr verabschiedete Gesetz verlängert sie nochmals bis zum 31. Dezember 2019. Die Streitwertbegrenzung soll die Zivilgerichte entlasten: den Bundesgerichtshof, indem weniger Verfahren bei den Zivilsenaten eingehen, die Land- und Oberlandesgerichte, deren Urteile schneller rechtskräftig werden.
Inkrafttreten für den 1. Juli geplant
Das Gesetz wird nun über die Bundesregierung dem Bundespräsidenten zur Unterschrift zugeleitet. Es kann danach wie geplant zum 1. Juli 2018 in Kraft treten.
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