Die Länder haben ein Gesetz zur Umsetzung der Europäischen Einlagensicherungsrichtlinie in nationales Recht gebilligt, das die Sparer durch Erhöhung der Leistungsfähigkeit der Einlagensicherung bei Bankenpleiten zukünftig besser schützen soll.
Bundesrat, Mitteilung vom 08.05.2015
Die Länder haben am 8. Mai 2015 ein Gesetz zur Umsetzung der Europäischen Einlagensicherungsrichtlinie in nationales Recht gebilligt. Es wird nun dem Bundespräsidenten zur Unterschrift vorgelegt.
Das Gesetz soll die Sparer bei Bankenpleiten zukünftig besser schützen. Es erhöht die Leistungsfähigkeit der Einlagensicherung und gestaltet sie kundenfreundlicher. Wie bisher bleiben Einlagen bis zu einer Grenze von 100.000 Euro garantiert. Die Auszahlungsfrist für die Entschädigung sinkt von bisher 20 auf 7 Arbeitstage. Zudem sind zukünftig besonders schutzwürdige Einlagen – wie zum Beispiel aus einem Immobilienverkauf oder aus sozialrechtlichen Abfindungen – bis zu einem Betrag von 500.000 Euro gesetzlich abgesichert.
Das Gesetz soll überwiegend am 3. Juli 2015 – ansonsten am Tag nach der Verkündung – in Kraft treten.
Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des Bundesrats.
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Quelle: DATEV eG