Der Bundesrat billigte die Änderung des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes, durch die Fehlentwicklungen in der Befristungspraxis junger Wissenschaftler entgegengetreten und planbare Karrierewege gefördert werden sollen.
Bundesrat billigt Wissenschaftszeitvertragsgesetz
Bundesrat, Mitteilung vom 29.01.2016
Orientierung an angestrebter Qualifikation
Künftig muss sich die Dauer der Befristung an der angestrebten Qualifizierung orientieren – beispielsweise der Erlangung eines Doktortitels. Unsachgemäße Kurzbefristungen für Wissenschaftler sollen so verhindert werden. Wissenschaftliche Mitarbeiter mit Daueraufgaben sind nun ausschließlich auf der Grundlage des Teilzeit- und Befristungsgesetzes zu beschäftigen.
Verlässliche Karrierewege und Flexibilität
Zentrales Ziel des Gesetzes ist es, verlässliche Karrierewege zu schaffen, um Deutschland attraktiver für den wissenschaftlichen Nachwuchs zu machen. Die Novelle berücksichtigt, dass die Hochschulen gleichzeitig Flexibilität und damit Sonderregelungen brauchen, um im internationalen Wettbewerb zu bestehen.
Am Tag nach seiner Verkündung durch den Bundespräsidenten tritt das Gesetz in Kraft.
-
Das Erste Gesetz zur Änderung des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes finden Sie auf der Homepage des Bundesrats.
———————-
Quelle: DATEV eG