Bundesrat fordert Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung

Die Länder setzen sich mit einem Verordnungsentwurf dafür ein, dass Autohändler ihre noch nicht zugelassenen Fahrzeuge mit roten Kennzeichen zum Tanken, zur Waschanlage oder zur Reparatur fahren dürfen, auch wenn sie dafür das Betriebsgelände verlassen müssen.

 

Bundesrat, Pressemitteilung vom 06.11.2015

 
Die Länder setzen sich mit einem Verordnungsentwurf dafür ein, dass Autohändler ihre noch nicht zugelassenen Fahrzeuge mit roten Kennzeichen zum Tanken, zur Waschanlage oder zur Reparatur fahren dürfen, auch wenn sie dafür das Betriebsgelände verlassen müssen. In der Vergangenheit hatten bundesweit mehrere Gerichte solche Fahrten als rechtswidrig eingestuft. Die Händler waren teils gezwungen, die Autos auf Anhängertransporter zu verladen.

 

Der Bundesrat möchte nun in die Zulassungsverordnung einen neuen Fahrtzweck, die sogenannte Betriebsfähigkeitsfahrt, aufnehmen. Er erhofft sich dadurch Erleichterungen bei den betrieblichen Abläufen, Entlastung der Branche von bürokratischem und finanziellem Aufwand und größere Flexibilität bei der Auslieferung von Kundenbestellungen.

 

Der Verordnungsentwurf wird nun der Bundesregierung zur Beratung zugeleitet.

 

Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des Bundesrats.

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Quelle: DATEV eG