Bundesrat fordert noch strengere Regeln für Makler

Bei den geplanten Verschärfungen der Berufszulassungsregeln für Makler und Immobilienverwalter durch die Bundesregierung möchte der Bundesrat den Verbraucherschutz noch weiter stärken. In ihrer Stellungnahme vom 14.10.2016 sprechen sich die Länder dafür aus, dass auch Makler zum Erhalt einer Gewerbeerlaubnis eine Berufshaftpflichtversicherung abschließen sollten.

 

Bundesrat, Mitteilung vom 14.10.2016

 

 

Bei den geplanten Verschärfungen der Berufszulassungsregeln für Makler und Immobilienverwalter durch die Bundesregierung möchte der Bundesrat den Verbraucherschutz noch weiter stärken. 

 

In ihrer Stellungnahme vom 14. Oktober 2016 sprechen sich die Länder dafür aus, dass auch Makler zum Erhalt einer Gewerbeerlaubnis eine Berufshaftpflichtversicherung abschließen sollten.

 

Zur Begründung verweist der Bundesrat darauf, dass Makler mitunter Immobilien im sechsstelligen Bereich vermittelten. Eine Berufshaftpflichtversicherung schütze Verbraucherinnen und Verbraucher deutlich besser vor finanziellen Schäden durch Fehler von Makler. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung verlangt eine Berufshaftpflichtversicherung lediglich von Wohnungseigentumsverwaltern. Darüber hinaus fordert der Bundesrat, dass Makler und Immobilienverwalter auch über nachgewiesene Fähigkeiten in der Kundenberatung verfügen sollten.

Evaluierung der neuen Anforderungen

 

Die Länder bitten darum, die Auswirkungen der neuen Regeln, die ja in die Berufsfreiheit von Maklern und Immobilienverwaltern eingreifen, nach einiger Zeit zu evaluieren.

Sachkundenachweis erforderlich

 

Kern der Neuregelung der Bundesregierung ist der Sachkundenachweis für Immobilienverwalter und Makler. Künftig dürfen beide Berufsgruppen ihre Tätigkeit nur dann aufnehmen, wenn sie ihre Qualifikationen nachweisen können. Wohnungseigentumsverwalter müssen darüber hinaus neben der Berufshaftpflichtversicherung auch Nachweise über ihre Zuverlässigkeit und geordnete Vermögensverhältnisse vorlegen.

Ausnahme langjähriger Tätigkeit

 

Immobilienmakler und Wohnungseigentumsverwalter, die mindestens sechs Jahre ununterbrochen tätig waren, sind von dem Sachkundenachweis befreit.

Deutliche Verschärfung der bisherigen Rechtslage

 

 

Bislang unterliegen Makler und Immobilienverwalter wesentlich geringeren Anforderungen bei der Berufszulassung. Während Makler schlicht eine behördliche Erlaubnis benötigen, müssen Wohnungseigentumsverwalter die Aufnahme ihrer Tätigkeit lediglich anzeigen.

Weiteres Verfahren

 

Die Stellungnahme des Bundesrates wird nun der Bundesregierung zugeleitet, die dazu eine Gegenäußerung erstellen kann. Anschließend befasst sich der Bundestag mit den Vorlagen.

 

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Quelle: DATEV eG