Bundesrat für Stärkung des Ehrenamtes bei der Rente

Der Bundesrat hat grünes Licht für die Flexi-Rente gegeben und sich zugleich für eine Stärkung des Ehrenamtes ausgesprochen.

 

Bundesrat für Stärkung des Ehrenamtes bei der Rente

 

Bundesrat, Mitteilung vom 25.11.2016

 

Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 25. November 2016 grünes Licht für die Flexi-Rente gegeben und sich zugleich für eine Stärkung des Ehrenamtes ausgesprochen. In einer Entschließung zum Flexirentengesetz fordert er, Aufwandsentschädigungen für ehrenamtliche Tätigkeiten grundsätzlich nicht als Einkommen anzurechnen. Ansonsten käme es zu einer Kürzung von vorzeitigen Alters- und Erwerbsminderungsrenten. Dies sei unzumutbar.

 

Flexibel in die Rente

 

Mit der Flexirente können Arbeitnehmer/-innen vom kommenden Jahr an flexibler in die Rente einsteigen. Kürzer treten oder länger arbeiten – beides wird attraktiver. Das Gesetz schafft eine neue Teilrente und ermöglicht, sie mit Teilzeitarbeit zu kombinieren. Damit soll die Flexi-Rente ein Anreiz sein, um länger zu arbeiten.

 

Teilzeit ohne Einbußen

 

Außerdem dürfen diejenigen, die mit 63 Jahren in Teilrente gehen, künftig deutlich mehr hinzuverdienen. Bislang drohten drastische Kürzungen von bis zu zwei Dritteln, wenn der Hinzuverdienst mehr als 450 Euro im Monat betrug. Ab Juli 2017 können Rentnerinnen und Rentner 6.300 Euro jährlich anrechnungsfrei hinzuverdienen. Darüber liegende Verdienste werden zu 40 Prozent auf die Rente angerechnet.

 

Weiterarbeit lohnt sich

 

Auch das Arbeiten über das normale Rentenalter hinaus wird sich mehr lohnen: Wer eine vorgezogene Vollrente bezieht und trotzdem weiterarbeitet, erhöht durch die anhaltende Beitragszahlung künftig seinen Rentenanspruch.

 

Bessere Absicherung des vorzeitigen Renteneintritts

 

Darüber hinaus sollen Versicherte früher und flexibler zusätzliche Beiträge in die Rentenkasse einzahlen können, um Rentenabschläge auszugleichen und einen vorzeitigen Renteneintritt besser abzusichern.

 

Verkündung und Inkrafttreten

 

Das Gesetz wird nun dem Bundespräsidenten zur Unterschrift zugeleitet und kann danach im Bundesgesetzblatt verkündet werden. Es soll wie geplant in Kraft treten.

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Quelle: DATEV eG