Zur Bekämpfung von Steuerstraftaten schlagen die Bundesländer in einem Gesetzentwurf vor, für alle Fälle einer Steuerhinterziehung die Verjährungsfrist für die Strafverfolgung auf zehn Jahre festzulegen.
Bundesrat, Pressemitteilung vom 03.05.2013
Die Länder wollen die Bekämpfung von Steuerstraftaten verbessern. In einem am 03.05.2013 beschlossenen Gesetzentwurf schlagen sie daher vor, für alle Fälle einer Steuerhinterziehung die Verjährungsfrist für die Strafverfolgung auf zehn Jahre festzulegen.
Zur Begründung führen sie aus, dass Steuerhinterziehung das Gemeinwesen schädigt. Es sei deshalb Aufgabe des Staates, für eine wirksame Bekämpfung der Steuerhinterziehung Sorge zu tragen. Dies erfordere auch eine Angleichung der Fristen, innerhalb derer eine strafrechtliche Verfolgung von Steuerhinterziehung und die Festsetzung der verkürzten Steuern möglich ist.
Der Gesetzentwurf wird nunmehr der Bundesregierung zugeleitet, die ihn wegen der besonderen Eilbedürftigkeit ausnahmsweise innerhalb einer Frist von drei Wochen an den Deutschen Bundestag weiterleiten muss. Dabei soll sie ihre Auffassung darlegen.
Den Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Bekämpfung von Steuerstraftaten finden Sie auf der Homepage des Bundesrats.
———————-
Quelle: DATEV eG