Bundesrat stimmt auf Initiative von Niedersachsen und Brandenburg für ein Rechtsreferendariat in Teilzeit

Der Bundesrat stimmte am 16.12.2016 für eine Novellierung des Deutschen Richtergesetzes. Auf Initiative der Länder Niedersachsen und Brandenburg wird nunmehr ein Gesetzentwurf in den Bundestag eingebracht, der die Einführung des Teilzeitreferendariats für angehende Juristinnen und Juristen ermöglicht.

 

Bundesrat stimmt auf Initiative von Niedersachsen und Brandenburg für ein Rechtsreferendariat in Teilzeit

 

Justizministerium Niedersachsen, Pressemitteilung vom 16.12.2016

 

Der Bundesrat stimmte am 16.12.2016 für eine Novellierung des Deutschen Richtergesetzes. Auf Initiative der Länder Niedersachsen und Brandenburg wird nunmehr ein Gesetzentwurf in den Bundestag eingebracht, der die Einführung des Teilzeitreferendariats für angehende Juristinnen und Juristen ermöglicht.

 

Die Niedersächsische Justizministerin Antje Niewisch-Lennartz erklärte zu dem Ergebnis der Abstimmung: „Ich freue mich sehr über die Entscheidung des Bundesrates. Sollte der Bundestag den Gesetzentwurf verabschieden, wird Niedersachsen zügig die notwendigen Weichen stellen, um angehenden Referendarinnen und Referendaren die Vereinbarkeit von Familie und Berufsausbildung zu ermöglichen. Dies ist auch der richtige Weg, um notwendigen juristischen Nachwuchs mit der Befähigung zum Richteramt für die Anwaltschaft, die Justiz und die Verwaltung zu gewinnen. Den Betroffenen soll die Gelegenheit gegeben werden, selbst zu entscheiden, ob die Belastung durch familiäre Verpflichtung und gleichzeitiger Durchführung des Referendariats tragbar ist oder die Möglichkeit der Verlängerung der Dauer des Vorbereitungsdienstes mit der Folge zeitlicher Flexibilität gewählt werden soll. Keiner soll vor die Entscheidung zwischen Familie und Ausbildung zum Volljuristen gestellt werden.“

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Quelle: DATEV eG