Bundesrat zu EU-Berufsanerkennung

Die Bundesregierung hat dem Bundestag in einer Unterrichtung (18/9948) die Stellungnahme des Bundesrats zu ihrem Gesetzentwurf (18/9521) zugeleitet, mit dem eine EU-Richtlinie zur gegenseitigen Anerkennung juristischer Berufe in nationales Recht umgesetzt werden soll.

 

Bundesrat zu EU-Berufsanerkennung

 

Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 14.10.2016

 

Die Bundesregierung hat dem Bundestag in einer Unterrichtung (18/9948) die Stellungnahme des Bundesrats zu ihrem Gesetzentwurf (18/9521) zugeleitet, mit dem eine EU-Richtlinie zur gegenseitigen Anerkennung juristischer Berufe in nationales Recht umgesetzt werden soll. Mit dem Gesetz sollen für Rechtsanwälte, Patentanwälte sowie unter das Rechtsdienstleistungsgesetz fallende Berufe aus anderen EU-Staaten die Modalitäten für ihre Berufsanerkennung in Deutschland an neue europäische Standards angepasst werden. Der Bundesrat wünscht zahlreiche Änderungen an dem umfangreichen Gesetzeswerk, durch das nach seiner Einschätzung unter anderem das Zweite Juristische Staatsexamen in Deutschland entwertet würde. Die Unterrichtung enthält neben der Stellungnahme der Länderkammer auch die Gegenäußerung der Bundesregierung.

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Quelle: DATEV eG