Bundesregierung fördert digitalen Hörfunk und sichert günstige Anrufe ins EU-Ausland
BMWi, Pressemitteilung vom 31.07.2019
Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier: „Unser Ziel ist die größere Verbreitung des digitalen Hörfunks, der mit geringeren Frequenzressourcen auskommt und die Angebotsvielfalt erhöht. Die Hörerinnen und Hörer erhalten mit den zusätzlich ausgerüsteten Geräten Zugang zu einem quantitativ und qualitativ verbesserten Hörfunkprogramm.“
Die Gesetzesänderung setzt den Koalitionsvertrag und die darin enthaltene Interoperabilitätsverpflichtung für Radioempfangsgeräte um. Gleichzeitig wird hiermit eine Vorgabe des neuen europäischen Telekommunikationsrechtsrahmens erfüllt.
Zusätzlich erweitert die Gesetzesänderung die Befugnisse der Bundesnetzagentur. Neben den Roaming-Regelungen soll sie in Zukunft auch die Intra-EU-Kommunikation, also die preisgünstige Kommunikation innerhalb der EU, sicherstellen. Bereits seit dem 15. Mai 2019 werden Verbraucherinnen und Verbraucher vor überhöhten Preisen für Auslandsgespräche innerhalb der EU geschützt. Anrufe ins EU-Ausland kosten seitdem maximal 19 Cent pro Minute, für eine SMS gilt die Obergrenze von maximal 6 Cent. Bei Verstößen gegen diese Vorgaben kann die Bundesnetzagentur künftig Zwangs- und Bußgelder verhängen und zudem bei Streitigkeiten zwischen Anbietern und Kunden schlichten.
Den Gesetzentwurf finden Sie auf der Homepage des BMWi.
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