Bundestag beschließt weitere Vorschriften für den Finanzmarkt

Der Bundestag hat am 30.03.2017 für die Novellierung von Finanzmarktvorschriften gestimmt. Mit dem Finanzmarktnovellierungsgesetz will die Regierung die EU-Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente umsetzen.

 

Bundestag beschließt weitere Vorschriften für den Finanzmarkt

 

Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 30.03.2017

 

Der Bundestag hat am 30.03.2017 für die Novellierung von Finanzmarktvorschriften gestimmt. Ein entsprechender Entwurf der Bundesregierung (18/10936) wurde in geänderter Fassung mit den Stimmen von CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke bei Enthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen angenommen. Dazu lagen den Abgeordneten zwei Unterrichtungen (18/11290,18/11472 Nr. 1.4) vor.

 

Abgelehnt wurde hingegen ein Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit der Forderung, Nahrungsmittelspekulationen zu stoppen (18/11173) mit den Stimmen von CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Linksfraktion und Grünen. Ebenfalls keine Mehrheit fand ein Antrag der Fraktion Die Linke mit dem Titel: „Finanzaufsicht nach Anlagepleiten zum Schutz von Verbraucherinteressen stärken“ (18/8609). Die Abgeordneten von CDU/CSU und SPD votierten gegen die Stimmen der Linken und Grünen. Den Entscheidungen lagen Beschlussempfehlungen des Finanzausschusses (18/11775, 18/9734) zugrunde. Die Reden wurden zu Protokoll gegeben.

 

Regulierung im Hochfrequenzhandel

 

Mit dem Finanzmarktnovellierungsgesetz will die Regierung die EU-Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente umsetzen. Im Wertpapierhandelsgesetz werden unter anderem im neuen Abschnitt 11 (vorher Abschnitt 6) die geänderten Verhaltens- und Organisationspflichten der umzusetzenden Richtlinie normiert. Neu eingeführt werden Abschnitte, die die Überwachung von Positionslimits bei Warenderivaten und die Aufsicht über Datenbereitstellungsdienste regeln. Der Hochfrequenzhandel im Speziellen sowie der algorithmische Handel im Allgemeinen sollen künftig stärker reguliert werden.

 

Zudem werden im Wertpapierhandelsgesetz sowie im Kreditwesengesetz, dem Börsengesetz, dem Kapitalanlagebuch und dem Versicherungsaufsichtsgesetz die Kataloge der Ordnungswidrigkeitstatbestände erweitert und Bußgeldrahmen erhöht. Der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) soll über Änderungen im zweiten Abschnitt des Wertpapierhandelsgesetzes zudem neue Befugnisse erhalten.

 

Grüne kritisieren Nahrungsmittelspekulationen

 

Die Grünen fordern in ihrem Antrag die Bundesregierung auf, einen Vorschlag der Europäischen Kommission zurückzuweisen, der Nahrungsmittelspekulationen ihrer Ansicht nach nicht effektiv genug reguliert. Die Kommission schlägt als Ergänzung einer Richtlinie die Anwendung von Positionslimits für Warenderivate vor, um exzessive Spekulationen mit Agrarrohstoffen einzudämmen.

 

Dieser Vorschlag fällt nach Dafürhalten der Grünen jedoch „weit hinter den Erwartungen zurück“. Die gewählten Positionslimits seien für viele Derivatearten zu hoch, um die gesetzten Ziele, Marktmissbrauch zu verhindern und geordnete Preisbildungs- und Abwicklungsbedingungen zu fördern, zu erreichen. Auch lasse die Ausgestaltung der Richtlinie viele Lücken, die die einfache Umgehung der Positionslimits ermöglichten.

 

Linksfraktion will BaFin stärken

 

Das Vorhaben der Linksfraktion zielt auf die Stärkung der BaFin ab. Deren Möglichkeiten zum kollektiven Verbraucherschutz müssten verbessert werden, fordern die Abgeordneten. Die BaFin habe zwar diverse Eingriffsinstrumente, „aber nach der derzeitigen Rechtslage bleiben Verbraucherinnen und Verbraucher mit ihren Anlageverlusten im Regen stehen“, kritisiert die Fraktion. Ihre Befugnisse müssten daher um die Verpflichtung zur Unterstützung von geschädigten Anlegergruppen erweitert werden.

 

Die Anleger seien allein kaum in der Lage, ihre Ansprüche durchzusetzen, weil sie nicht die erforderlichen Informationen hätten und ihnen hohe Prozesskosten drohen würden. „Die meisten Verbraucher bleiben auf ihrem Schaden sitzen und müssen bislang von einer Verfolgung ihrer Ansprüche auf dem Gerichtsweg absehen“, stellt die Fraktion fest. Die BaFin müsse verpflichtet werden, die Rechtsverfolgung kollektiv zu sichern, um die Ansprüche der Verbraucher zu stärken, wird gefordert.

 

Änderungswünsche der Linken

 

Abgelehnt wurden ein Änderungsantrag (18/11787) und ein Entschließungsantrag (18/11789) der Linksfraktion. Durch den Änderungsantrag sollte die Börse verpflichtet werden, wirksame Systeme, Verfahren und Vorkehrungen zu treffen, um sicherzustellen, dass alle Aufträge, die von einem Mitglied der Teilnehmer in das System eingegeben werden, während mindestens 500 Millisekunden gültig sind und während dieses Zeitraums nicht storniert oder geändert werden können.

 

Im Entschließungsantrag wurde unter anderem gefordert, alle Vertriebsanreize von der Offenlegungspflicht des Wertpapierhandelsgesetzentwurfs zu erfassen, nicht nur „Zuwendungen von Dritten“, also vor allem klassische Provisionen, sondern auch Vertriebsanreize wie hausinterne Vertriebsmargen im Rahmen von Festpreisgeschäften.

 

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Quelle: DATEV eG