Der Deutsche Bundestag hat dem Steuerabkommen mit der Schweiz zugestimmt. Jetzt entscheidet der Bundesrat, ob das Vermögen deutscher Bürger in der Schweiz genauso besteuert wird wie in Deutschland.
Bundesregierung, Pressemitteilung vom 25.10.2012
Der Bundestag hat dem Steuerabkommen mit der Schweiz zugestimmt. Jetzt entscheidet der Bundesrat, ob das Vermögen deutscher Bürger in der Schweiz genauso besteuert wird wie in Deutschland.
Eine effektivere Besteuerung
Das Steuerabkommen mit der Schweizerischen Eidgenossenschaft beendet die Möglichkeit, Schwarzgeld in dem Land zu verstecken. Es macht eine effektivere Besteuerung möglich. Der Einigung waren lange Jahre intensiver Verhandlungen vorausgegangen.
Schweizer Banken garantieren Nachzahlungen
Kapitalanlagen und Vermögen deutscher Steuerbürger können in Zukunft wie in Deutschland besteuert werden. Für die Vergangenheit garantiert die Schweiz eine Mindestzahlung von zwei Milliarden Schweizer Franken.
In diesen Fällen müssen die Steuerpflichtigen eine Bescheinigung ihres Finanzamtes vorlegen, dass sie ihr Vermögen entsprechend versteuert haben. Oder sie bezahlen einen Pauschalbetrag, der über der Versteuerung der Kapitaleinkünfte in Deutschland liegt. Ansonsten werden die Fälle weiter verfolgt.
Die Schweizer Banken können ihre Geschäftsbeziehung mit den Kunden aus Deutschland beenden. Das ist eine pragmatische Lösung, denn die Schweiz hat eine andere Rechtslage. Dort wird das Bankgeheimnis geschützt.
Die vereinbarten Regelungen tragen damit zur Steuergerechtigkeit bei. Zum einen respektiert das Abkommen den in der Schweiz geltenden Schutz der Privatsphäre von Bankkunden. Zum anderen gewährleistet es die Durchsetzung berechtigter Steueransprüche Deutschlands.
Was wird wie besteuert?
- Bisher unversteuerte Vermögenswerte müssen pauschal mit einem Steuersatz von 21 bis 41 Prozent auf das Kapital nachversteuert werden. Das führt zu einer gerechten Steuerlast.
- Die Schweiz garantiert ein Mindestaufkommen aus der Pauschalbesteuerung von zwei Milliarden Schweizer Franken.
- Es wird eine Gleichbehandlung der Besteuerung von Kapitalerträgen sichergestellt – unabhängig davon, ob diese in Deutschland oder in der Schweiz erzielt werden. Die Schweiz erhebt eine Steuer entsprechend der deutschen Abgeltungssteuer.
- Der erweiterte Auskunftsaustausch zwischen schweizerischen und deutschen Steuerbehörden schafft in Zukunft ein zusätzliches unkalkulierbares Entdeckungsrisiko für neues Schwarzgeld in der Schweiz.
- Die Schweiz verpflichtet sich nach Inkrafttreten des Abkommens – staatenweise saldiert – Vermögensverlagerungen in Drittstaaten zu melden.
- Auch die Besteuerung von Erbschaften, die nach dem Inkrafttreten des Abkommens anfallen, wird sichergestellt.
- Soweit das Zinsbesteuerungsabkommen zwischen der Europäischen Union und der Schweiz gilt (private Zinsen), findet das Abkommen keine Anwendung.
Bundesländer profitieren
Das Abkommen bringt Bund, Ländern und Kommunen spürbare Steuereinnahmen. Die Bundesländer erhalten wie der Bund jeweils 44 Prozent, die Gemeinden 12 Prozent. Das Erbschaftsteueraufkommen für zukünftige Erbfälle steht ausschließlich den Ländern zu.
In der Vergangenheit nicht versteuertes Kapitalvermögen – also so genanntes Schwarzgeld – wird pauschal mit Einmalzahlungen nachversteuert. Die Schweizer Banken zahlen die garantierten zwei Milliarden Schweizer Franken binnen 25 Tagen nach Inkrafttreten des Abkommens. Außerdem verpflichten sie sich, auf künftige Kapitalerträge ihrer deutschen Kunden grundsätzlich die deutsche Abgeltungsteuer abzuführen.
Mehr Auskunftsaustausch
Deutsche Steuerbehörden können nun innerhalb von zwei Jahren bis zu 1.300 Auskunftsgesuche starten. Diese Möglichkeit erweitert und ergänzt den Auskunftsaustausch nach OECD (Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung) -Standard. Dadurch wird verhindert, dass neues Schwarzgeld in der Schweiz fließt. Bereits mit Inkrafttreten des Abkommens zum 1. Januar 2013 wäre keine Verlagerung von deutschem Vermögen aus der Schweiz in Drittstaaten ohne Meldung möglich.
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Quelle: DATEV eG