Der Deutsche Bundestag hat das Gesetz zur effektiveren und praxistauglicheren Ausgestaltung des Strafverfahrens am 22.06.2017 in dritter Lesung beschlossen. Das Gesetz gibt Strafermittlern neue Instrumente in die Hand, um verschlüsselte Kommunikation von Verdächtigen abfangen und die Speicher ihrer Rechner unbemerkt durchsuchen zu können.
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Quelle: DATEV eG