Bundestag stimmt Erbschaftsteuerreform zu

Der Erhalt von Arbeitsplätzen sowie Planungssicherheit für Unternehmen – das ist das Ziel der Erbschaftsteuer-Reform. Bund und Länder hatten sich in der vergangenen Woche auf einen Kompromiss verständigt. Der Bundestag hat nun den entsprechenden Gesetzentwurf beschlossen.

 

Bundestag stimmt Erbschaftsteuerreform zu

 

Bund-Länder-Kompromiss

 

Bundesregierung, Pressemitteilung vom 29.09.2016

 

Der Erhalt von Arbeitsplätzen sowie Planungssicherheit für Unternehmen – das ist das Ziel der Erbschaftsteuerreform. Bund und Länder hatten sich in der vergangenen Woche auf einen Kompromiss verständigt. Der Bundestag hat nun den entsprechenden Gesetzentwurf beschlossen.

 

Die Reform der Erbschaftsteuer hat die nächste Hürde genommen. Der Bundestag stimmte mehrheitlich dem Kompromissvorschlag des Vermittlungsausschusses (18/9690) zu. Darauf hatten sich die Vermittler von Bundestag und Bundesrat in der Woche zuvor verständigt.

 

Einigkeit in allen Punkten

 

Demnach sollen Firmenerben auch künftig weitgehend von der Erbschaftsteuer verschont werden, wenn sie das Unternehmen lange genug fortführen und Arbeitsplätze erhalten. So gab es Einvernehmen bei strittigen Kriterien, etwa wie Unternehmen zu bewerten seien: Künftig soll das Betriebsergebnis des Unternehmens maximal mit einem Kapitalisierungsfaktor 13,75 multipliziert werden, um die Höhe der Steuer anzusetzen.

 

Geplant ist zudem, Missbrauch zu bekämpfen. Beispielsweise sollen Cash-Gesellschaften verhindert werden. Damit soll die Möglichkeit genommen werden, mittels einer GmbH liquides Vermögen von der Besteuerung zu befreien. Freizeit- und Luxusgegenstände wie Oldtimer, Yachten und Kunstwerke sollen grundsätzlich nicht begünstigt werden. Technische und klarstellende Änderungen gibt es bei den Altersvorsorge-Deckungsmitteln und Ausnahmen für vermietete oder verpachtete Grundstücke beispielsweise von Brauereien.

 

Der Bundesrat muss dem Gesetz noch zustimmen.

 

Vorgaben aus Karlsruhe

 

Mit den neuen Regelungen zur Erbschaftsteuer erfüllt der Gesetzgeber Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts. Im Dezember 2014 hatte das Gericht Änderungen am bestehenden Gesetz gefordert. In der Kritik standen die sog. Verschonungsregeln für Betriebsvermögen. Danach können Firmenerben von der Erbschaftsteuer weitgehend befreit werden, wenn sie das Unternehmen fortführen und Arbeitsplätze erhalten.

———————-

Quelle: DATEV eG