Bundesregierung, Meldung vom 02.09.2026
Die Bundesregierung will Haushalte und Unternehmen auch in den Jahren 2027 bis 2029 weiter spürbar entlasten. Ein jährlicher Bundeszuschuss zu den Netzentgelten soll die Stromkosten für alle Verbraucherinnen und Verbraucher weiter dämpfen. 2026 beträgt der Zuschuss 6,5 Milliarden Euro. Für die Jahre 2027 bis 2029 will die Bundesregierung jährlich 5,525 Milliarden Euro aus dem Klima- und Transformationsfonds bereitstellen.
Das Kabinett hat nun die notwendigen Regelungen zur Gewährung des Bundeszuschusses an die Übertragungsnetzbetreiber im Energiewirtschaftsgesetz beschlossen. Diese werden den Zuschuss in ihren Netzentgelt-Kalkulationen berücksichtigen. Die Kostendämpfung erreicht die Verbraucherinnen und Verbraucher letztlich über die Stromlieferanten.
Seit dem 1. Januar 2026 werden Bürgerinnen, Bürger und Wirtschaft – zusammen mit der weggefallenen Gasspeicherumlage und der Stromsteuersenkung für rund 600.000 produzierende Unternehmen – um rund 10 Milliarden Euro entlastet. Ab dem Jahr 2027 steigt die geplante Entlastung auf rund 13 Milliarden Euro durch den Industriestrompreis für energieintensive Unternehmen. Mit diesen Maßnahmen für niedrigere Energiekosten will die Bundesregierung die Wirtschaft in Deutschland stärken und helfen, Arbeitsplätze zu sichern.
Um wie viel wird ein privater Haushalt bei den Stromkosten entlastet?
Im Jahr 2026 kann die Entlastung durch das niedrigere Netzentgelt für einen Haushalt mit einem Stromverbrauch von 3.500 Kilowattstunden (kWh) rechnerisch etwa 100 Euro betragen. Das Vergleichsportal Verivox rechnete mit bis zu rund neun Prozent niedrigeren Strompreisen bei vielen Grundversorgern.
Wie hoch die Entlastung im Einzelfall ist, hängt von etlichen Faktoren ab: beispielsweise davon, in welchem Verteilernetz der Haushalt angeschlossen ist, wie und wann Strom verbraucht wird, wie groß die Wohnung und wie gut gedämmt das Wohngebäude ist sowie davon, wie viel Strom etwa die Wärmepumpe verbraucht.
Für das Jahr 2027 liegen noch keine Daten vor. Die Übertragungsnetzbetreiber müssen den Bundeszuschuss zunächst in ihren Kalkulationen für die Netzentgelte berechnen.
Lohnt sich ein Wechsel des Energieversorgers? Gerade in der Grundversorgung kann Energie teuer sein. Mit einem Wechsel in günstigere Strom- und Gastarife sind zwei- bis dreistellige Einsparungen möglich. Informationen bieten die Verbraucherzentralen und die Bundesnetzagentur.
Müssen Netzbetreiber die Entlastungen an die Stromkundinnen und -kunden weitergeben?
Der Bundeszuschuss wird von den Netzbetreibern bei der Kalkulation der Netzentgelte berücksichtigt. Die Kostendämpfung erreicht die Verbraucherinnen und Verbraucher letztlich über die Stromlieferanten.
Die Betreiber sowohl der großen Übertragungsnetze als auch der regionalen Verteilnetze müssen transparent machen, wie sich der Bundeszuschuss auf die Höhe der Netzentgelte auswirkt.
Wer sind die Übertragungsnetzbetreiber?
In Deutschland gibt es vier große Unternehmen, die das Höchstspannungsnetz – die „Stromautobahnen” – Deutschlands betreiben: Amprion, 50Hertz Transmission, TenneT TSO und Transnet BW. Informationen, etwa zu Strompreisen oder zum Ausbau der Stromnetze, finden Sie bei der Bundesnetzagentur. Wie viele Unternehmen werden durch die niedrigere Stromsteuer entlastet?
Die Stromsteuer für 600.000 produzierende Unternehmen und die Land- und Forstwirtschaft bleibt seit dem 1. Januar 2026 dauerhaft niedrig – auf dem EU-Mindeststeuersatz. Entlastet werden große, aber vor allem auch die vielen mittelständischen Betriebe – angefangen von der Fleischerei, der Bäckerei über energieintensive Industrieunternehmen bis hin zum Baugewerbe. Auch diese Maßnahme dient dazu, das Wirtschaftswachstum zu stärken und Arbeitsplätze zu sichern.
Denn der befristete EU-Mindeststeuersatz wäre ansonsten Ende 2025 ausgelaufen. Damit hätten sich die Strompreise für die Unternehmen wieder erhöht und die Rahmenbedingungen für Investitionen verschlechtert. Um das zu vermeiden, hatte die Bundesregierung die dauerhafte Stromsteuersenkung für Unternehmen entschieden. Die Entlastung belastet den Bundeshaushalt mit etwa drei Milliarden Euro jährlich.
Wann senkt die Bundesregierung die Stromsteuer für alle?
Seit 2026 werden alle Verbraucherinnen und Verbraucher bei den Energiekosten um insgesamt rund 10 Milliarden Euro pro Jahr entlastet. Private Haushalte können im Jahr 2026 durch den Wegfall der Gasspeicherumlage und niedrigere Netzentgelte im Schnitt bis zu 160 Euro sparen.
Diese Entlastung wird auch ab 2027 gesichert, indem die Bundesregierung die Netzentgelte jährlich mit 5,5 Milliarden Euro bezuschusst.
Die Bundesregierung will die Energiepreise weiter für alle senken, muss aber auch den Haushalt konsolidieren. Um die Stromsteuer ebenfalls für private Haushalte zu senken, wären auch entsprechende Spielräume im Haushalt erforderlich.
Quelle: Bundesregierung
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