Button-Lösung ist ein Erfolg!

Ein am 04.09.2014 veröffentlichtes Gutachten besagt, dass die sog. Button-Lösung im Internet wirksam ist. Das Gutachten kommt zu dem Ergebnis, dass Verbraucherbeschwerden nach dem Inkrafttreten des einschlägigen Gesetzes signifikant zurückgegangen sind. Das teilt das BMJV mit.

 

BMJV, Mitteilung vom 04.09.2014

 

 
Ein am 04.09.2014 veröffentlichtes Gutachten besagt, dass die sog. Button-Lösung im Internet wirksam ist.

 

Um Verbraucherinnen und Verbraucher besser vor dem damals um sich greifenden Problem der „Kostenfallen im Internet“ zu schützen, hat der Gesetzgeber auf Vorschlag der Bundesregierung in der letzten Legislaturperiode die Buttonlösung eingeführt.

 

Danach kommt ein kostenpflichtiger Vertrag im Internet nur zu Stande, wenn der Verbraucher mit seiner Bestellung ausdrücklich bestätigt, dass er sich zu einer Zahlung verpflichtet.

 

Bei Bestellungen auf Onlineplattformen im Internet, die über Schaltflächen erfolgen, ist hierzu erforderlich, dass die Bestellschaltfläche (z. B. ein Button) gut lesbar mit nichts anderem als den Wörtern „zahlungspflichtig bestellen“ oder einer entsprechenden eindeutigen Formulierung beschriftet ist.

 

Das Gutachten kommt zu dem Ergebnis, dass Verbraucherbeschwerden nach dem Inkrafttreten des Gesetzes signifikant zurückgegangen sind. Zudem ist der finanzielle Aufwand für die Unternehmen vergleichsweise gering.

 

Dazu der Staatssekretär für Verbraucherschutz Gerd Billen:

 

„Nachdem Verbraucherinnen und Verbraucher über Jahre hinweg durch unseriöse Betreiber von Internetseiten in teure Kostenfallen gelockt wurden, werden sie heute durch die Button-Lösung effektiv vor Betrug und Abzocke geschützt. Mit dieser klaren und einfachen gesetzlichen Regelung weiß man bei Bestellungen im Internet, welche Kosten entstehen. Der Gesetzgeber hat so zahlreichen Abzockmaschen einen Riegel vorgeschoben. Auch in Zukunft wollen wir weiter energisch gegen Irreführung und Betrug vorgehen.“

 

Das Gutachten finden Sie auf der Homepage des BMJV.

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Quelle: DATEV eG