Schwer kranke Patienten sollen künftig auf Kosten der Gesetzlichen Krankenversicherung auch mit hochwertigen Cannabisarzneimitteln versorgt werden können. Das sieht ein Gesetzentwurf (18/8965) der Bundesregierung vor, mit dem die Vorschriften aus dem Betäubungsmittelgesetz geändert werden und der jetzt im Bundestag beraten wird.
Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 29.06.2016
Um die genaue Wirkung der Cannabisarzneimittel zu erforschen, soll die Kostenerstattung an eine wissenschaftliche Begleiterhebung geknüpft werden. Eine generelle Freigabe der Droge Cannabis lehnt die Bundesregierung weiter ab.
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Quelle: DATEV eG