Teilerfolg für BUND im Hambacher Forst

Das VG Köln hat dem Antrag des BUND NRW e.V. auf Gewährung von einstweiligem Rechtsschutz hinsichtlich der Zulassung des Hauptbetriebsplans vom 26.11.2014 bezüglich einer Teilfläche des Braunkohletagebaus im Hambacher Forst stattgegeben. Im Übrigen wurde der Antrag auf Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes abgelehnt (Az. 14 L 3477/17).

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Bundeskartellamt startet Untersuchung von Vergleichsportalen

Das Bundeskartellamt hat eine Sektoruntersuchung „Vergleichsportale“ im Internet eingeleitet. Die Behörde wird zahlreiche Betreiber zu Themen wie Rankings, Finanzierung, Verflechtungen, Bewertungen, Verfügbarkeiten oder relevante Marktabdeckung befragen, um mögliche Verstöße gegen verbraucherrechtliche Vorschriften aufklären und konkretisieren zu können.

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Keine Ausnahmegenehmigungen zum Befahren der Umweltzone in der Stadt Aachen

Angesichts fortdauernder Überschreitungen des Grenzwertes für die Immissionsbelastung durch Stickstoffdioxid wurde mit Wirkung zum 1. Februar 2016 durch die Bezirksregierung Köln im Aachener Stadtgebiet eine „grüne Umweltzone“ eingeführt. Das VG Aachen entschied in zwei Verfahren, dass die Verweigerung einer Ausnahmegenehmigung in beiden Fällen rechtmäßig war (Az. 6 K 736/16 und 6 K 1104/16).

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Mitgliedstaaten können Gesellschaften, die ihren satzungsmäßigen Sitz in einen anderen Mitgliedstaat verlegen wollen, nicht zur Liquidation verpflichten

Die Mitgliedstaaten können Gesellschaften, die ihren satzungsmäßigen Sitz in einen anderen Mitgliedstaat verlegen wollen, nicht zur Liquidation verpflichten. Die Verlegung des satzungsmäßigen Sitzes einer solchen Gesellschaft ohne Verlegung ihres tatsächlichen Sitzes fällt unter die durch das Unionsrecht geschützte Niederlassungsfreiheit. So der EuGH (Rs. C-106/16).

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Kommission begrüßt Unterstützung des Rats zur europäischen Säule sozialer Rechte und zur Einigung der Reform der Entsenderichtlinie

Auf der Tagung des Rates „Beschäftigung, Sozialpolitik, Gesundheit und Verbraucherschutz“ haben die EU-Minister für Beschäftigung und Soziales die europäische Säule sozialer Rechte einstimmig befürwortet und eine allgemeine Einigung zur Überarbeitung der Vorschriften über die Entsendung von Arbeitnehmern erzielt. Die EU-Kommission begrüßte die Entscheidung.

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