Kritische Schwachstellen in WLAN-Verschlüsselung – BSI rät zur Vorsicht

Der Sicherheitsstandard WPA2, der insbesondere zur Verschlüsselung von WLAN-Netzwerken empfohlen wird, ist über kritische Schwachstellen verwundbar. Das BSI rät dazu, WLAN-Netzwerke bis zur Verfügbarkeit von Sicherheits-Updates nicht für Online-Transaktionen wie Online Banking und Online Shopping oder zur Übertragung anderer sensitiver Daten zu nutzen.

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Straßenverkehrs-Ordnung: Neue Bußgelder sind in Kraft

Wer keine Rettungsgasse bildet oder Einsatzfahrzeugen keinen Platz macht, zahlt künftig ein deutlich höheres Bußgeld. Auch das Telefonieren am Steuer wird empfindlich teurer. Verhüllt oder mit verdecktem Gesicht Auto zu fahren, ist nun komplett verboten. Das BMVi hat einen Überblick über neu in Kraft getretene Bußgelder veröffentlicht.

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Versetzung von Nachtschicht in Wechselschicht – Betriebliches Eingliederungsmanagement

Die Durchführung eines betrieblichen Eingliederungsmanagements ist keine formelle Voraussetzung für die Wirksamkeit einer Versetzung. Dies gilt auch in den Fällen, in denen die Anordnung des Arbeitgebers (auch) auf Gründe gestützt wird, die im Zusammenhang mit dem Gesundheitszustand des Arbeitnehmers stehen. So das BAG (Az. 10 AZR 47/17).

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EU-US-Datenschutzschild: Kommission zieht gemischte Bilanz

Die EU-Kommission hat ihren ersten Bericht zur jährlichen Überprüfung der Funktionsweise des EU-US-Datenschutzschilds vorgelegt. Insgesamt kommt sie zu dem Ergebnis, dass der Datenschutzschild weiterhin ein angemessenes Datenschutzniveau für aus der EU an die teilnehmenden Unternehmen in den USA übertragene personenbezogene Daten gewährleistet.

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Kirchenmusiker: Landesarbeitsgericht holt Auskunft des Kommissariats der deutschen Bischöfe ein

Das LAG Düsseldorf hat entschieden, zunächst eine Stellungnahme des Kommissariats der Deutschen Bischöfe einzuholen, um zu klären, ob es im Zeitpunkt des Ausspruchs der Kündigung unvertretbar war, in der Aufnahme einer neuen dauerhaften sexuellen Beziehung durch den nach katholischem Recht verheirateten Kläger, aus der ein Kind hervorging, eine kirchenrechtliche Verfehlung zu sehen, die auf der Grundlage der im o. g. Zeitraum geltenden GrO, eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses rechtfertigten konnte (Az. 12 Sa 757/17).

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