Berliner Senat darf Tegel-Brief versenden

Das VG Berlin hat einen Eilantrag der Initiative „Berlin braucht Tegel“ zurückgewiesen (Az. 2 L 148.17). Die Landesregierung kann somit mit einem Brief an die Berliner Haushalte für die Schließung des Flughafens Berlin-Tegel und ein Nein beim Volksentscheid am 24. September 2017 werben. Für Druck und Versand des Briefes fallen Kosten in Höhe von ca. 431.000 Euro an, die aus dem Landeshaushalt beglichen werden sollen.

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Gericht bestraft Almased wegen verbotener Werbeversprechen

Die Almased Wellness GmbH aus Bienenbüttel warb für ein Schlankheitsmittel mit bezifferten Gewichtsreduktionen innerhalb konkret angegebener Zeiträume, die angebliche Regulierung des Blutzuckerspiegels oder Aktivierung des Stoffwechsels. Das Landgericht Lüneburg erklärte das in einem Verfahren der Verbraucherzentrale Sachsen für unzulässig und untersagte eine Reihe der verbotenen Werbeaussagen.

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Geldbuße gegen Intel – EuGH hebt Urteil auf

Der EuGH hebt das Urteil des Gerichts auf, mit dem die von der Kommission gegen Intel wegen Missbrauchs ihrer marktbeherrschenden Stellung verhängte Geldbuße in Höhe von 1,06 Mrd. Euro bestätigt worden war. Die Rechtssache wird zur Prüfung der Frage, ob die streitigen Rabatte geeignet waren, den Wettbewerb zu beschränken, an das Gericht zurückverwiesen (Rs. C-413/14 P).

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Mutter muss neuartige Videotherapie für ihr Baby selbst bezahlen – Krankenkasse übernimmt Kosten nur für anerkannte Behandlungsmethoden

Die Techniker Krankenkasse ist nicht verpflichtet, der Mutter eines Säuglings die Behandlungskosten von 4.360 Euro für eine telemedizinische Therapie zur Entwöhnung von der Ernährung durch eine Sonde zu erstatten, weil es sich um eine neuartige Behandlungsmethode handelt, die vom zuständigen Gemeinsamen Bundesausschuss noch nicht geprüft und anerkannt worden ist. So entschied das SG Berlin (Az. S 81 KR 719/17).

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Erste Beschwerdeentscheidungen des OVG zum vorläufigen Weiterbetrieb von Spielhallen nach der seit 1. Juli 2017 geltenden Rechtslage

Beim OVG Niedersachsen sind derzeit rund 130 Beschwerden gegen erstinstanzliche Entscheidungen zum Weiterbetrieb von Spielhallen nach der seit dem 1. Juli 2017 geltenden Rechtslage anhängig. In zwei Verfahren mit unterschiedlicher Fallkonstellation wurden nun Entscheidungen getroffen, die für die Erledigung der weiteren Beschwerdeverfahren wegweisend sind (Az. 11 ME 206/17 und 11 ME 330/17).

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