Der BGH hat seine Rechtsprechung zur Unwirksamkeit von Werkverträgen fortgeführt, die gegen § 1 Abs. 2 Nr. 2 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes verstoßen (Az. VII ZR 197/16).
Recht
Der BGH hat seine Rechtsprechung zur Unwirksamkeit von Werkverträgen fortgeführt, die gegen § 1 Abs. 2 Nr. 2 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes verstoßen (Az. VII ZR 197/16).
Wer gelegentlich Cannabis konsumiert, ist bei einem THC-Wert von 1,0 ng/ml Serum nicht mehr geeignet, ein Kraftfahrzeug zu führen. Das hat das OVG Münster entschieden und damit seine bisherige Rechtsprechung bestätigt, wonach bei diesem Grenzwert von einem fehlenden, aber erforderlichen Trennen zwischen dem Konsum des Betäubungsmittels und dem Führen von Kraftfahrzeugen auszugehen ist (Az. 16 A 432/16 u. a.).
Bürgerinitiativen sollen leichter Unternehmen wie beispielsweise Dorfläden gründen und führen können. Zu diesem Zweck hat die Bundesregierung einen Gesetzentwurf (18/11506) „zur Erleichterung unternehmerischer Initiativen aus bürgerschaftlichem Engagement und zum Bürokratieabbau bei Genossenschaften“ im Bundestag eingebracht.
Der Bundesrat erwartet, dass durch die Änderungen an der nationalen Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie Senioren künftig leichter Kredite für Wohnzwecke erhalten können. Dies schreibt der Bundesrat in seiner Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Ergänzung des Finanzdienstleistungsaufsichtsrechts im Bereich der Maßnahmen bei Gefahren für die Stabilität des Finanzsystems und zur Änderung der Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie (18/10935).
Um die Gründung unternehmerischer Initiativen aus bürgerschaftlichem Engagement (z. B. Dorfläden, Kitas, altersgerechtes Wohnen, Energievorhaben) zu erleichtern, hat die Bundesregierung einen Gesetzentwurf vorgelegt. Dazu hat die BRAK Stellung genommen.
Das BVerwG entschied, dass Erstattungsansprüche der Öffentlichen Hand gegen einen Subventionsempfänger nach § 49a Abs. 1 Satz 1 VwVfG mit Ablauf von drei Jahren seit Kenntnis der Behörde verjähren (Az. 10 C 3.16).
Rein redaktionelle Änderungen eines Gesetzes, die den materiellen Gehalt und den Anwendungsbereich einer Norm nicht berühren, setzen die Frist zur Einlegung einer Verfassungsbeschwerde nicht neu in Lauf. Diesen Grundsatz hat das BVerfG bestätigt und eine Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen, die sich gegen eine gesetzliche Regelung im Bereich der Werkfeuerwehren richtete (Az. 1 BvR 2875/16).
Das LSG Schleswig-Holstein vertritt die Auffassung, dass der neu eingeführte generelle Ausschluss von arbeitsuchenden Unionsbürgern mit minderjährigen schulpflichtigen Kindern, die ihr Aufenthaltsrecht aus Art. 10 VO (EU) 492/2011 ableiten, gegen Europarecht verstößt und hat deshalb einer rumänischen Familie im Eilverfahren vorläufig Leistungen nach dem SGB II (Hartz IV) zuerkannt (Az. L 6 AS 11/17 B ER).
Das VG Lüneburg hat den Eilantrag einer Tierärztin abgelehnt, mit dem sich diese gegen die durch den Landkreis Harburg verfügte Untersagung des Betriebes einer tierheimähnlichen Einrichtung (Fundtierstelle) wandte (Az. 6 B 16/17).
Die derzeitige behördliche Praxis bei der Heranziehung von Unternehmen zur Auskunft für die Dienstleistungsstatistik ist ermessensfehlerhaft. So entschied das BVerwG (Az. 8 C 6.16).
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