Der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags entscheidet ohne Bindungen an subjektive Rechte der Petenten darüber, ob Petitionen auf seiner Internetseite „epetitionen“ veröffentlicht werden. So entschied das BVerwG (Az. 6 C 16.16 und 6 C 28.16).
Recht
Der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags entscheidet ohne Bindungen an subjektive Rechte der Petenten darüber, ob Petitionen auf seiner Internetseite „epetitionen“ veröffentlicht werden. So entschied das BVerwG (Az. 6 C 16.16 und 6 C 28.16).
Die Mitgliedstaaten können Beihilfen zur Förderung von Investitionen, Wirtschaftswachstum und Beschäftigung rascher selbst durchführen. Die Kommission wiederum kann ihre Beihilfenkontrolle auf die potenziell grenzüberschreitend wettbewerbsschädlichsten Maßnahmen konzentrieren. Zu diesem Ergebnis kommt der von der Europäischen Kommission veröffentlichte Beihilfenanzeiger 2016.
Wenn die Eltern getrennt leben, haben sie grundsätzlich beide das Recht auf Umgang mit den gemeinsamen Kindern. In bestimmten Fällen kann dieses Recht aber eingeschränkt werden. Das Gericht kann zum Beispiel anordnen, dass der Umgang nur unter Aufsicht des Jugendamts wahrgenommen werden darf. Das Gesetz spricht von „begleitetem Umgang“. Das OLG Oldenburg hat über die Rechtmäßigkeit eines solchen begleiteten Umgangs entschieden (Az. 4 UF 5/17).
Der BGH hat sich mit der Frage befasst, in welchem Umfang sich Gerichte mit vom Mieter vorgetragenen Härtegründen bei der Entscheidung über eine Fortsetzung eines Mietverhältnisses nach § 574 Abs. 1 BGB auseinanderzusetzen haben (Az. VIII ZR 270/15).
Die Einwilligung eines Fernsprechteilnehmers in die Veröffentlichung seiner Daten umfasst auch die Nutzung dieser Daten in einem anderen Mitgliedstaat. Der weitgehend harmonisierte Rechtsrahmen ermöglicht es, die Einhaltung der Anforderungen im Bereich des Schutzes personenbezogener Teilnehmerdaten unionsweit gleichermaßen sicherzustellen. So der EuGH (Rs. C-536/15).
Wer sich nach dem Ende der Altersteilzeit arbeitslos meldet, muss mit einer Sperrzeit rechnen. Eine wegen der 2014 eingeführten abschlagsfreien Altersrente mit 63 für besonders langjährig Versicherte hinausgeschobene Rentenantragstellung rechtfertigt keinen uneingeschränkten Bezug von Arbeitslosengeld. So entschied das LSG Baden-Württemberg (Az. L 8 AL 3805/16).
Die Zivilgerichte müssen im Rahmen der vorzunehmenden Abwägung das Gewicht der Pressefreiheit bei der Berichterstattung über Ereignisse, die von großem öffentlichen Interesse sind, ausreichend berücksichtigen. Von Bedeutung ist dabei unter anderem, ob sich die abgebildete Person im öffentlichen Raum bewegt. Betrifft die visuelle Darstellung die Privatsphäre oder eine durch räumliche Privatheit geprägte Situation, ist das Gewicht der Belange des Persönlichkeitsschutzes erhöht. So das BVerfG (Az. 1 BvR 2897/14, 1 BvR 790/15 und 1 BvR 967/15).
Der 1. Kartellsenat des OLG Düsseldorf hat die Untersagungsverfügung des Bundeskartellamts gegen das Land Baden-Württemberg im sog. „Rundholz-Kartellverfahren“ im Wesentlichen bestätigt (Az. VI – Kart 10/15 (V)).
Das ArbG Rheine hat die ersten vier Klagen Ibbenbürener Bergleute abgewiesen. Das Gericht sah die rechtlichen Interessen der Bergleute vor dem Hintergrund des zwischen der Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie und dem Gesamtverband Steinkohle geschlossenen Tarifvertrags als gewahrt an (Az. 4 Ca 1006/16).
Das LG Berlin entschied, dass die in einem Mietvertrag verwendete Klausel „Die Kosten der Schönheitsreparaturen trägt der Mieter“ unwirksam sei, sofern sich aus dem Mietvertrag kein Anhalt dafür ergebe, dass dem Mieter dafür ein entsprechender (finanzieller) Ausgleich gewährt werde (Az. 67 S 7/17).
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