Das Parlament hat beschlossen, den Verbraucherschutz für Bauherren zu verbessern. Der Bundestag hat am 9. März 2017 mit breiter Mehrheit für den Regierungsentwurf zur „Reform des Bauvertragsrechts und zur Änderung der kaufrechtlichen Mängelhaftung“ (18/8486) in geänderter Fassung gestimmt.