Angesichts der wachsenden Zahlen von Arbeitnehmer/-innen, die nicht nach Tarif gezahlt werden, halten die Länder Änderungen bei der gesetzlichen Mitbestimmung für erforderlich. Der Bundesrat hat deshalb eine entsprechende Entschließung gefasst.
Recht
Angesichts der wachsenden Zahlen von Arbeitnehmer/-innen, die nicht nach Tarif gezahlt werden, halten die Länder Änderungen bei der gesetzlichen Mitbestimmung für erforderlich. Der Bundesrat hat deshalb eine entsprechende Entschließung gefasst.
Laut VG Köln ist der Bundesrechnungshof verpflichtet, einem Journalisten Zugang zum Wortlaut zwar nicht seiner vorläufigen, aber seiner abschließenden Prüfungsmitteilungen zu den öffentlichkeitswirksamen Maßnahmen der Bundestagsfraktionen zu gewähren (Az. 6 L 2426/16).
Der Bundesrat dankt der Bundesregierung für die Vorlage eines Gesetzentwurfes zur Entschärfung der EU-Wohnimmobilienkreditrichtlinie. In einer umfangreichen Stellungnahme äußert er zugleich die Erwartung, dass sich dadurch die Kreditversorgung für ältere Menschen und Personen mit unregelmäßigem Einkommen verbessern werde.
Der Bundesrat hat sich mit dem Regierungsentwurf für eine neues Verpackungsgesetz kritisch auseinandergesetzt und umfangreichen Änderungsbedarf aufgezeigt.
Der Bundesrat hat keine Einwände gegen den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Beseitigung der Lohnunterschiede zwischen Frauen und Männern. Dies beschlossen die Länder am 10. Februar 2017. Die Gesetzesinitiative sieht die Einführung von Transparenzregeln vor. Danach erhalten Beschäftigte in Betrieben mit mehr als 200 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern einen Auskunftsanspruch zu den Entgeltstrukturen.
Der Bundesrat hat den Entwurf eines Gesetzes zur Bevorrechtigung des Carsharing der Bundesregierung begrüßt. Danach gibt es für Carsharing künftig Privilegien beim Parken.
Schwerkranke Patientinnen und Patienten erhalten künftig auf Kosten der gesetzlichen Krankenversicherung Arzneimittel, die aus Cannabis-Blüten und -Extrakten hergestellt sind. Der Bundesrat billigte einen entsprechenden Bundestagsbeschluss.
Das LG Hamburg hat im Verfahren Erdogan gegen Fernsehmoderator Böhmermann nicht dessen gesamtes satirisches Gedicht „Schmähkritik“, sondern nur einzelne Passagen untersagt, da dort wegen der Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts die Grenze der Meinungs- und Kunstfreiheit überschritten sei (Az. 324 O 402/16).
Das BVerfG entschied, dass die Regelung zur „Wartefrist“ im Besoldungsrecht des Landes Rheinland-Pfalz mit dem Grundgesetz unvereinbar ist (Az. 2 BvL 1/10).
Laut LAG Köln kann die falsche Angabe des beruflichen Staus als „Freiberufler“ kann ohne Hinzutreten weiterer Umstände keine fristlose Kündigung wegen einer unerlaubten Konkurrenztätigkeit rechtfertigen (Az. 12 Sa 745/16).
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