Der VGH Baden-Württemberg hat die Berufung der Stadt Freiburg gegen die gerichtliche Feststellung der Rechtswidrigkeit eines Aufenthalts- und Betretungsverbots gegenüber einem Fußballfan zugelassen (Az. 1 S 160/17).
Recht
Der VGH Baden-Württemberg hat die Berufung der Stadt Freiburg gegen die gerichtliche Feststellung der Rechtswidrigkeit eines Aufenthalts- und Betretungsverbots gegenüber einem Fußballfan zugelassen (Az. 1 S 160/17).
Laut LSG Niedersachsen-Bremen kommt im Rahmen des sozialgerichtlichen Eilverfahrens die Übernahme der vollständigen Aufwendungen für eine Mietwohnung allenfalls dann in Betracht, wenn die zu zahlende Bruttokaltmiete die Obergrenze für einen Vier-Personen-Haushalt nach der Verwaltungsanweisung der Senatorin für Soziales, Kinder, Jugend und Frauen der Freien Hansestadt Bremen vom 1. Januar 2014 nicht überschreitet (Az. L 15 AS 257/16 B ER).
Der BGH hat über die Rechtsbeschwerden von Anlegern und die Anschlussrechtsbeschwerde der Deutschen Telekom AG gegen den Musterentscheid des OLG Frankfurt am Main vom 3. Juli 2013 entschieden (XI ZB 9/13).
Die letzte Hürde zur Abschaffung der Roaming-Aufschläge bei Reisen in der EU ist genommen. Vertreter des Europäischen Parlaments, des Rates der EU-Staaten und der Kommission haben eine Einigung über die Preise erzielt, die sich die Betreiber gegenseitig in Rechnung stellen können, wenn ihre Kunden beim Roaming andere Netze in der EU benutzen. Damit kann das Roaming zu Inlandspreisen ab dem 15. Juni 2017 Wirklichkeit werden.
Die Bundesregierung hat den Gesetzentwurf zur Anpassung des Bundesdatenschutzgesetzes an die EU-Datenschutz-Grundverordnung beschlossen. Mit dem Gesetzentwurf werden laut BMI zugleich wichtige Teile der EU-Datenschutz-Richtlinie Polizei und Justiz umgesetzt.
Das VG Karlsruhe hat dem BVerfG die Frage vorgelegt, ob die in § 23 Abs. 1 des Landesbesoldungsgesetzes geregelte dreijährige Absenkung der Eingangsbesoldung um 8 % für neu in ein Dienstverhältnis mit dem Land Baden-Württemberg eintretende Richter der Besoldungsgruppe R 1 mit dem Grundgesetz vereinbar ist (Az. 6 K 4048/14).
Das ArbG Berlin hat die Klage einer Reporterin des ZDF aufgrund einer Ungleichbehandlung bei der Vergütung wegen des Geschlechts abgewiesen. Da eine Diskriminierung nicht festgestellt werden könne, stehe ihr auch ein Entschädigungsanspruch nicht zu (Az. 56 Ca 5356/15).
Das LSG Niedersachsen-Bremen hat in drei Eilverfahren Entscheidungen der SG Stade und Bremen bestätigt. Die Landesverbände der Pflegekassen hatten zuvor Versorgungsverträge mit zwei von derselben Geschäftsführerin geführten Pflegeunternehmen, die Pflegedienste betreiben, wegen Abrechnungsbetruges außerordentlich gekündigt (Az. L 15 P 47/16 B ER, L 15 P 48/16 B ER und L 15 P 49/16 B ER).
Der Deutsche Anwaltverein hat einen Vorschlag zur Reform des nachehelichen Ehegattenunterhalts veröffentlicht. Er zeigt, wie dieses Rechtsgebiet transparenter, übersichtlicher und verständlicher gestaltet werden kann. Hierfür sollen z. B. die Unterhaltstatbestände von sieben auf drei reduziert werden.
Die Bundesregierung hat den vom Bundesminister des Innern vorgelegten Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des E-Government-Gesetzes, das sog. Open-Data-Gesetz, beschlossen.
Sie müssen den Inhalt von reCAPTCHA laden, um das Formular abzuschicken. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten mit Drittanbietern ausgetauscht werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Turnstile. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Facebook. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Instagram. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Google Maps. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von X. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr Informationen