Das VG Köln hat auf den Antrag der Dienstleistungsgewerkschaft ver.di entschieden, dass die Geschäfte im Kölner Stadtteil Porz-Eil am Sonntag, dem 08.01.2017, nicht geöffnet werden dürfen (Az. 1 L 3170/16).
Recht
Das VG Köln hat auf den Antrag der Dienstleistungsgewerkschaft ver.di entschieden, dass die Geschäfte im Kölner Stadtteil Porz-Eil am Sonntag, dem 08.01.2017, nicht geöffnet werden dürfen (Az. 1 L 3170/16).
Das VG Koblenz hat die Klage einer Oberstudiendirektorin abgewiesen, mit der diese die Gewährung von Altersteilzeit im Blockmodell erstreiten wollte (Az. 5 K 955/16.KO).
Der Bundestag wird sich erneut mit der „Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie 2014/99/EU und zur Änderung und Anpassung weiterer immissionsschutzrechtlicher Verordnungen“ befassen. Mit der Mantelverordnung (18/10756) will die Bundesregierung mehrere Verordnungen auf Grundlage des Bundes-Immissionsschutzgesetzes an verschiedene europarechtliche Regelungen anpassen.
Das OVG Berlin-Brandenburg entschied, dass das Auswärtige Amt verpflichtet ist, einem Pressevertreter Auskunft über den Inhalt der rechtlichen Prüfung des von Moderator Böhmermann unter dem Titel „Schmähkritik“ vorgetragenen Gedichts auf den türkischen Staatspräsidenten zu geben (Az. 6 S 29.16).
Das OVG Münster hat das Verbot einer NPD-Demo am Silvesterabend 2016 in Köln bestätigt, da die Sicherheitskräfte durch vorrangige Sicherheitsaufgaben gebunden seien und die Gefahr bestehe, dass die Demo im konkreten Fall nicht beherrschbare Aktionen von Gegendemonstranten provoziere (Az. 15 B 1525/16).
Das BMF hat das Gesetz zur Neuordnung der Aufgaben der Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung (FMSA-Neuordnungsgesetz – FMSANeuOG), mit dem die Aufgaben der Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung (FMSA) neu geordnet werden, veröffentlicht.
Der Bund der Steuerzahler fordert eine Senkung des Beitragssatzes zur Arbeitslosenversicherung von 3 auf 2,5 Prozent für das Jahr 2017.
Das VG Gießen hat die Klagen von Eltern auf Übernahme der Schülerbeförderungskosten abgewiesen. Die jeweiligen Schulwege seien nach den Ermittlungen des Gerichts nicht länger als 3 km. Der kürzeste zumutbare Schulweg weise auch keine besonderen Gefahrenpunkte auf (Az. 7 K 2987/14.GI u. a.).
Das BMWi gibt einen Überblick über die Neuregelungen im Bereich Energie zum 1. Januar 2017.
Das VG Wiesbaden entschied, dass die Kläger, ein Ehepaar aus Nürnberg, gegen den Bundeswahlleiter keinen Anspruch darauf haben, bei der nächsten Bundestagswahl die CDU in Bayern wählen zu können (Az. 6 K 1805/16.WI).
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