Das VG Stuttgart hat einen Eilantrag von Nachbarn gegen den Umbau und Ausbau eines Wohngebäudes mit bisher zwei Wohnungen in ein Wohngebäude mit fünf Wohnungen zwecks Belegung mit Flüchtlingsfamilien im Göppinger Bergfeld abgelehnt. Das genehmigte Vorhaben verstoße aller Voraussicht nach nicht gegen nachbarschützende Vorschriften (Az. 2 K 4474/16).