Die BRAK hat zu den Änderungen des Entwurfs eines weltweiten Anerkennungs- und Vollstreckungsübereinkommens im Rahmen der Haager Konferenz für Internationales Privatrecht („Judgements Project“) vom 09.06.2016 erneut Stellung genommen.
Weltweites Anerkenntnis- und Vollstreckungsübereinkommen
BRAK, Mitteilung vom 26.10.2016
Die BRAK begrüßt die Neuregelung, die verständlicher und übersichtlicher formuliert wurde, in weiten Teilen. Die Ergänzungen im Katalog der indirekten Zuständigkeiten sind im Hinblick auf die angestrebte Harmonisierung sinnvoll.
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Stellungnahme der BRAK (Stn. 34/2016, Oktober)
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Quelle: DATEV eG