Die BaFin beabsichtigt aus Gründen des Anlegerschutzes, die Vermarktung, den Vertrieb und den Verkauf von Bonitätsanleihen an Privatkunden zu verbieten. Dazu hat sie die beabsichtigte Allgemeinverfügung im Entwurf veröffentlicht.
Recht
Die BaFin beabsichtigt aus Gründen des Anlegerschutzes, die Vermarktung, den Vertrieb und den Verkauf von Bonitätsanleihen an Privatkunden zu verbieten. Dazu hat sie die beabsichtigte Allgemeinverfügung im Entwurf veröffentlicht.
Das BAG hat im Fall eines Chefarztes eines katholischen Krankenhauses, der nach Scheidung eine zweite Ehe geschlossen hatte und deswegen gekündigt wurde, entschieden, den EuGH anzurufen, um grundsätzliche Fragen zum Gleichbehandlungsgrundsatz klären zu lassen (Az. 2 AZR 746/14 (A)).
Die Digitalisierung von Personalakten der Landesbeamtinnen und Landesbeamten durch einen privaten Unterauftragnehmer steht nicht im Einklang mit der derzeitigen Rechtslage. Es fehlt an einer gesetzlichen Grundlage im Beamtenrecht, die die Weitergabe von Personalakten an externe Stellen erlaubt. So das OVG Schleswig-Holstein (Az. 2 MB 11/16).
Die EU-Kommission hat einen Bericht über die Vergütungsvorschriften für Kreditinstitute und Wertpapierfirmen vorgelegt. Darin stellt sie fest, dass die Vorschriften im Allgemeinen Wirkung zeigen und übermäßige Risikobereitschaft sowie kurzsichtiges Denken eindämmen, beim Grundsatz der Verhältnismäßigkeit muss jedoch nachgebessert werden.
Die EU-Kommission hat am 27.07.2016 eine Konsultation zu privaten Rentenversicherungen gestartet, um die private Alterssicherung finanziell verlässlicher und zukunftsfähiger auszurichten.
Laut OLG Schleswig-Holstein darf ein Anbieter berufsbegleitender Weiterbildungslehrgänge diese Lehrgänge nicht mit dem Erlangen der Berufsbezeichnung „Betriebspsychologe (FH)“, „Organisationspsychologe (FH)“ oder „Kommunikationspsychologe (FH)“ bewerben, wenn die entsprechende Weiterbildung nicht auf ein Hochschulstudium der Psychologie der Teilnehmer aufbaut (Az. 6 U 16/15).
Das LG Bonn bestätigte die Abmahnung der Telekom durch die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg, da die Telekom, anders als in der Werbung beschrieben, ein Smartphone nur mit Vertrag verkaufen wollte (Az. 16 O 25/16).
Die Bundesregierung will Leiharbeit auf ihre Kernfunktion beschränken und den Missbrauch von Werkverträgen verhindern. In dem von ihr vorgelegten Gesetzentwurf (18/9232) bezeichnet sie die Arbeitnehmerüberlassung als „etablierte Form des flexiblen Personaleinsatzes“.
Das VG Hannover entschied, dass ein ehemaliger Richter nicht als Rechtsanwalt vor seinem ehemaligen Gericht auftreten darf, denn ein Auftreten als Rechtsanwalt vor dem Amtsgericht beeinträchtige dienstliche Interessen (Az. 2 B 3650/16).
Laut BAG ist ein Streik rechtswidrig, dessen Kampfziel auch auf die Durchsetzung von Forderungen gerichtet ist, welche die in einem Tarifvertrag vereinbarte Friedenspflicht verletzen. Er verpflichtet bei schuldhaftem Handeln zum Ersatz der dem Kampfgegner entstandenen Schäden (Az. 1 AZR 160/14).
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