Eilanträge eines Gütertransportunternehmens gegen Widerruf einer Lizenz zum Güterkraftverkehr bleiben erfolglos

Das OVG Niedersachsen hat die Beschwerden eines Gütertransportunternehmens sowie dessen Verkehrsleiters, der zugleich Geschäftsführer des Unternehmens ist, zurückgewiesen. Der Verkehrsleiter persönlich und auch das Unternehmen selbst könnten nicht mehr als zuverlässig angesehen werden, nachdem erhebliche Verstöße insbesondere gegen Lenk- und Ruhezeiten festgestellt worden waren (Az. 7 ME 54/16 und 7 ME 55/16).

 

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