Ein Anspruch auf Rückerstattung von Nebenkostenvorauszahlungen besteht nur, wenn die Nebenkostenabrechnung formell unwirksam ist. Darauf wies das AG Augsburg hin (Az. 18 C 4217/15).
Recht
Ein Anspruch auf Rückerstattung von Nebenkostenvorauszahlungen besteht nur, wenn die Nebenkostenabrechnung formell unwirksam ist. Darauf wies das AG Augsburg hin (Az. 18 C 4217/15).
Das Gericht der EU bestätigt die Rechtswidrigkeit der Wettbewerbsverbotsklausel zwischen Portugal Telecom und Telefónica im Zusammenhang mit dem Erwerb des brasilianischen Mobilfunkbetreibers Vivo durch Telefónica (Rs. T-208/13 und T-216/13).
Der Einsatz einer angemessenen finanziellen Vorsorge für den Todesfall stellt für den Leistungsberechtigten eine Härte i. S. d. § 90 Abs. 3 S. 1 SGB XII dar, wenn die Zweckbindung verbindlich festgelegt ist. So entschied das SG Gießen (Az. S 18 SO 108/14).
Der Rat der Europäischen Union hat zwei Güterrechtsverordnungen beschlossen, die Ehegatten und Lebenspartnern mit internationalem Hintergrund die tägliche Verwaltung ihres Eigentums und bei Trennung oder Todesfall eines Ehegatten oder Lebenspartners insbesondere auch die Teilung des Eigentums erleichtern sollen. Das BMJV stellt die Verordnungstexte zur Verfügung.
Das BMJV hat den Entwurf der Verordnung über die Rechtsanwaltsverzeichnisse und die besonderen elektronischen Anwaltspostfächer (Rechtsanwaltsverzeichnis- und -postfachverordnung – RAVPV) veröffentlicht.
Im Eilverfahren hat ein in Deutschland lebender bedürftiger Ausländer nach sechs Monaten Anspruch auf Verpflichtung des zuständigen Trägers der Sozialhilfe zur vorläufigen Gewährung von Hilfe zum Lebensunterhalt. So entschied das LSG Rheinland-Pfalz (Az. L 6 AS 173/16 B ER).
Verlangt ein Patient eine Behandlung, die gegen medizinischen Standard verstößt, muss ein Arzt diese ablehnen. Auch eine eingehende ärztliche Aufklärung über die möglichen Behandlungsfolgen legitimiert kein behandlungsfehlerhaftes Vorgehen. So entschied das OLG Hamm (Az. 26 U 116/14).
Eine art- und bedürfnisgerechte Unterbringung von Krainer Steinschafen bedarf der Vorhaltung eines ganzjährigen Witterungsschutzes. Bei der Frage nach den Grundbedürfnissen eines Tieres komme es nicht darauf an, ob deren Missachtung zu Schmerzen, Leiden oder Schäden für das Tier führe. So entschied das VG Mainz (Az. 1 L 187/16).
Im Streit um die Zulässigkeit des Internet-Werbeblockers „Adblock Plus“ hat die Axel Springer AG einen Teilerfolg gegen den Kölner Anbieter der Software, die Eyeo GmbH, erreicht. Die Blockade der Werbung als solche sei nicht wettbewerbswidrig, wohl aber das von gewählte Bezahlmodell des „Whitelisting“ (Az. 6 U 149/15).
Die erhebliche Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit durch einen vorfahrtberechtigten Motorradfahrer vor dem Zusammenstoß mit einem aus einer rechtsseitig gelegenen, untergeordneten Autobahnabfahrt nach links abbiegenden Pkw-Fahrer kann eine Haftungsverteilung von 30 % zu 70 % zu Lasten des Motorradfahrers rechtfertigen. So entschied das OLG Hamm (Az. 9 U 43/15).
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